Entfernungspauschale Anlage N

  • Hallo,

    bis jetzt war ich ein stiller Mitleser, doch jetzt habe ich mal eine Frage,

    da ich für meine Konstellation im Forum nichts gefunden habe.

    Folgender Sachverhalt.

    Wo trage ich in der Anlage N die Fahrtkosten, die mir der Arbeitgeber zum Teil erstattet hat.

    Arbeitnehmer wird für 3 Monate an einem anderen Arbeitsort versetzt der viel weiter ist als die erste Arbeitsstelle.

    Der Arbeitnehmer zahlt dem Arbeitgeber nur 68 Km der Fahrtstrecke für Hin- und Rückfahrt, aber die gesamte Strecke beträgt 90 Km, wo kann man die 22 Km differenz in der Anlage N eintragen?

    Die erstatteten Kilometer wurden auch vom Arbeitgeber versteuert.

    Kann man auch die Verpflegungspauschale geltend machen, da der Arbeitsort sehr viel weiter war und länger als 8 Stunden.

    Vilen Dank im Voraus.


    Gianni

    • Offizieller Beitrag

    Wo trage ich in der Anlage N die Fahrtkosten, die mir der Arbeitgeber zum Teil erstattet hat.

    Arbeitnehmer wird für 3 Monate an einem anderen Arbeitsort versetzt der viel weiter ist als die erste Arbeitsstelle.

    Ganz "normal" Reisekosten/Auswärtstätigkeiten.


    Der Arbeitnehmer zahlt dem Arbeitgeber nur 68 Km der Fahrtstrecke für Hin- und Rückfahrt, aber die gesamte Strecke beträgt 90 Km, wo kann man die 22 Km differenz in der Anlage N eintragen?

    Wer zahlt wem für was? ?(

    Ansonsten s.o.


    Die erstatteten Kilometer wurden auch vom Arbeitgeber versteuert.

    Das kann ich allerdings wirklich nicht glauben. Wie kommst Du darauf? Da würde ich eher von steuerfreien Erstattungen seitens des Arbeitgebers ausgehen, oder?


    Kann man auch die Verpflegungspauschale geltend machen, da der Arbeitsort sehr viel weiter war und länger als 8 Stunden.

    Das ergibt sich dann schon aus der entsprechenden Eingabemaske zu den Reisekosten/Auswärtstätigkeiten und wird vom Programm entsprechend abgefragt.

  • Sorry war umgekehrt der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer die Kilometerpauschale.

    Kilometerpauschale wurde zusammnen mit dem Lohn angerechnet.

    In der Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 17 und Zeile 18 nichts.

    • Offizieller Beitrag

    In der Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 17 und Zeile 18 nichts.

    Das heißt nichts, es kann trotzdem steuerfrei erstattet worden sein und müsste dann entsprechend gesondert bescheinigt werden. Das FA wird in jedem Fall eine entsprechende Bescheinigung des AG anfordern, ggf. eben eine Negativbescheinigung.


    Für Dich sollte es eigentlich schon aus der Gehaltsabrechnung erkennbar sein, denn da müsste es ja ggf. als sonstige Zahlung etc. gesondert ausgewiesen sein.

  • Hallo miwe4,

    ich mache die Steuererklärung nicht Online sondern über die Formulare die ich dann abgeben werde.

    Nochmal zum verdeutlichen, wo trage ich in der Anlage N die Kilometerdifferenz ein.

    Zeile 31 trage ich die erste Tätigkeitsstätte ein.

    Zeile 33 tage die zweite zweite Tätigkeitsstätte ein?

    Zeile 35 Entfernung der ersten Tätigkeitsstätte. (einfache Fahrt)

    Zeile 36 Entfernung der zweiten Tätigkeitsstätte (von gesamten Kilometer einfache Fahrt 45 Km oder trage ich nur die Differnz ein also die 11 Km?

    Zeile 49 Ziffer 2 eintragen.

    Zeile 50 trage ich die gesamten entsandenen Fahrtkosten von der zweiten Tätigkeitsstätte ein?

    Also von den 90 Km die hälfte; 45 Km x Tage x 3 Monate x 0,30 Cent oder nur die Differnz 22 Km die hälfte; 11 Km x Tage x 3 Monate x 0,30 Cent?

    Zeile 51 trage ich 0,- ein. (Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt)

    Zeile 52 trage ich die Anzahl der Tage der zweiten Tätigkeitsstätte ein.

    Zeile 57 trage ich 0,- ein.

    Wo trage ich die vom Arbeitgeber erstatteten Fahrtkosten ein?


    Vielen Dank im Voraus


    Gianni

  • Wo hast du eine zweite Tätigkeitsstätte? miwe4 hat dir doch den Eintrag gewiesen unter den Reisekosten, dort kann man auch Erstattungen des Arbeitgebers absetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Arbeitnehmer wird für 3 Monate an einem anderen Arbeitsort versetzt der viel weiter ist als die erste Arbeitsstelle.

    Die erste Tätigkeitsstätte ist der erste Arbeitsort und dann wurde der Arbeitnehmer für 3 Monate an einem anderem Arbeitsort versetzt!

    "Wird für" heißt doch zeitlich begrenzt und die ursprüngliche Arbeitsstätte bleibt weiterhin die 1. Tätigkeitsstätte oder was meinst Du wirklich?


    ... der Arbeitnehmer ...

    Wer ist denn eigentlich "der Arbeitnehmer"? ?(

  • Ja das ist richtig die zweite Arbeitsstätte(Arbeitsort) ist zeitlich begrenzt.

    Der Arbeitnehmer arbeitet für 9 Monaten immer am selben Arbeitsort und dann wird er für 3 Monaten an einem anderen Arbeitsort versetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst Dich schon mal etwas klarer ausdrücken. Und die 9 Monate ist es Jahr für Jahr immer dieselbe 1. Tätigkeitsstätte? Oder was steht im Arbeitsvertrag?


    Und in welchem Verhältnis stehst Du nun zu "dem Arbeitnehmer"?

    • Offizieller Beitrag

    Also das war nur für das Jahr 2019. Ich wurde temporär für 3 Monate an einem anderen Arbeitsort versetzt.

    Und dann?


    Der Arbeitsvertrag wurde angepasst.

    Mit welchen Vereinbarungen/Feststellungen?


    Und in welchem Verhältnis stehst Du nun zu "dem Arbeitnehmer"?

    ? ?(


    So kann man leider nicht helfen und so macht es auch keinen Spaß. Du musst schon etwas mitteilsamer werden und zu Deiner Befugnis in Sacher Mithilfe bei der Erklärung sollte nun auch etwas kommen.

  • Also das war nur für das Jahr 2019. Ich wurde temporär für 3 Monate an einem anderen Arbeitsort versetzt. Der Arbeitsvertrag wurde angepasst.

    Und in welchem Verhältnis stehst Du nun zu "dem Arbeitnehmer"?

    ? ?(


    So kann man leider nicht helfen und so macht es auch keinen Spaß. Du musst schon etwas mitteilsamer werden und zu Deiner Befugnis in Sacher Mithilfe bei der Erklärung sollte nun auch etwas kommen.

    Das dürfte damit klar sein - es geht um gianni selber.


    Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich um eine dreimonatige Versetzung an einen anderen Standort. Dürfte durch die Ausführungen im Reisekostenerlass abgedeckt sein und damit wirklich Reisekosten und nicht Fahrten zwischen Wohnung und 2. Tätigkeitsstätte, allerdings ohne Kenntnis der Bestimmungen im Arbeitsvertrag nur im Konjunktiv.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich um eine dreimonatige Versetzung an einen anderen Standort. Dürfte durch die Ausführungen im Reisekostenerlass abgedeckt sein und damit wirklich Reisekosten und nicht Fahrten zwischen Wohnung und 2. Tätigkeitsstätte, allerdings ohne Kenntnis der Bestimmungen im Arbeitsvertrag nur im Konjunktiv.

    Eben, war ja auch meine erste Antwort. Aber ohne konkrete Infos ist das reine Raterei.

  • Arbeitnehmer bin ich.

    Ich wurde für drei Monaten an einem anderen Standort versetzt. Im Arbeitsvertrag stand daß ich für drei Monaten an einem anderen Standort arbeiten werde. Nach den drei Monaten gilt wieder der reguläre Standort.

    So wie ich es verstanden habe, gehört es alles zu den Reisekosten.

    Wie gebe ich die Reisekosten an? Kilometerpauschale oder Benzinkosten?

    • Offizieller Beitrag

    So wie ich es verstanden habe, gehört es alles zu den Reisekosten.

    Dann ist es wie von uns mehrfach beschrieben als Reisekosten/Auswärtstätigkeit zu erfassen.


    Wie gebe ich die Reisekosten an? Kilometerpauschale oder Benzinkosten?

    Das zeigt Dir doch alles Dein Steuerprogramm. Einfach mal intensiv Zeile für Zeile abarbeiten.