Überbrückungsgeld=Einkommen?

  • Hallo zusammmen!


    Ich bin seit kurzem selbständig und bekomme vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld. Nun meine Frage: Zählt dieses zum Einkommen, d.h. muss ich es versteuern? Und zählt es auch bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages?


    Danke und Grüsse
    Tina

  • Hallo Tina,
    sämtliche Leistungen, die vom Arbeitsamt gezahlt werden, sind Lohnersatzleistungen und unterliegen dem Progressionsvorbehalt,d.h. diese müssen Sie in Ihrer ESt- Erklärung angeben.
    Das Überbrückungsgeld gehört auch dazu - und zählt auch bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrages.
    Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten bzw. vergleichen Sie die Angebote und Leistungen der Krankenkassen!