Hallo ich bin selbständig an einer Musikschule tätig. Ich bin bei der Künstlersozialkasse sozial und rentenversichert. Ich habe jetzt festgestellt, das ich steuerfreie Einnahmen gem. § 3 ESTG in den Betriebseinnahmen angeben soll. Die Künstlersozialkasse ist in dem § 3 ESTG unter der Nummer 57 aufgeführt. Wenn ich es richtig verstanden habe soll ich den Zuschuss der Künstlersozialkasse unter den Betriebseinnahmen aufführen. Meine Honorare sind umsatzsteuerbefreit , die trage ich in Zeile 15 bei der EÜR ein. Ich benutze die vereinfachte Form der EÜR im Steuersparbuch.
Ich weiß jetzt leider nicht in welche Zeile der EÜR ich diesen steuerfreien Zuschuss eintragen soll. Dieser Zuschuss wird dann bei der Gewinnermittlung in Zeile 92 der EÜR wieder abgezogen.
Davon abgesehen, dass ich das ganze Prozedere überhaupt nicht verstehe ( macht für mich keinen Sinn was vorher anzugeben und hinterher wieder abzuziehen ) hätte ich gerne gewußt in welche Zeile der Betriebseinnahmen dieser Zuschuss eingetragen werden muss.