Guten Tag,
ich sitze gerade an meiner Feststellungserklärung und bräuchte Unterstützung.
Bin Umsatzsteuerpflichtig und kaufe viel in der EU ein. Nun hatte ich letztes Jahr bei einer Buchung einen Fehler gemacht und für einem innergemeinschaftlichen Erwerb Umsatzsteuer berechnet. Dies möchte ich nun korrigieren.
Ich habe also (Beträge und Daten erfunden) am 10.11.2019 Umsatzsteuer in Höhe von 6,36€ geltend gemacht, für eine Rechnung, die mit 0% ausgewiesen war.
Dieses habe ich auch so an das Finanzamt mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt.
Trage ich nun diesen Betrag in der Feststellungserklärung unter
Betriebseinnahmen -> Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer
und muss dies noch unter
Steuerfreie Einnahmen, die in den Betriebseinnahmen enthalten sind -> Steuerfreie Einnahmen nach §3 EStG
angegeben werden?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung!