Verpflegung/Übernachtungsaufwand

  • Was genau bucht man im Konto 4664/46646 ab? Geht es hier um tatsächlich enstandene Kosten die beleglich nachweisbar sind oder darf man auch den anerkannten Pauschalbetrag (ohne Belege) ansetzten?
    Danke im Voraus
    Isk

  • Verpflegungsmehraufwand: Hier sind grundsätzlich nur Pauschalen absetzbar. Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit. Die Abwesenheit beginnt mit Verlassen der Wohnung und endet mit der Rückkehr in die Wohnung. Bei mindestens 8-stündiger Abwesenheit beläuft sich die Pauschale pro Tag auf 6 €, bei mindestens 14 Stunden auf 12 € und bei mindestens 24 Stunden auf 24 €.


    Sind Sie beispielsweise an einem Tag zu zwei Außenterminen, so können Sie die Abwesenheitszeiten zusammenaddieren. Die Möglichkeit, Zeiten zusammen zu addieren, gilt immer nur für den jeweiligen Tag.


    Übernachtungskosten: Alle tatsächlich anfallenden Aufwendungen sind Betriebsausgaben. Für die vom Finanzamt vorgegebene Pauschale von 20 € pro Nacht, die ohne Beleg in Rechnung gestellt werden kann, wird heutzutage wohl niemand mehr ein Hotelzimmer finden. Deswegen gilt hier: Belege aufheben. Das Frühstück zählt nicht zu den Übernachtungskosten. Wird das Frühstück in der Rechnung nicht separat ausgewiesen, so ziehen Sie dafür pauschal 4,50 € ab und ermitteln so die tatsächlichen Übernachtungskosten.


    Vorsteuerabzug: Im November 2000 hat der Bundesfinanzhof das Verbot des Vorsteuerabzugs aus Übernachtungsrechnungen bei Dienst- und Geschäftsreisen für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt und den Vorsteuerabzug grundsätzlich ermöglicht. Unternehmer können bei Dienst- und Geschäftsreisen Vorsteuerabzug bei Übernachtungs- und Verpflegungsrechnungen geltend machen. Dasselbe gilt für Aufwendungen im Sinne von Reisenebenkosten. Voraussetzung: Die Rechnungen müssen auf den Namen des Unternehmens ausgestellt sein.
    Gebucht wird dann unter:
    Sachkonto 4664= Reisekosten AN Verpflegungsaufwand
    Sachkonto 4666= Reisekosten AN Übernachtungsaufwand


    Sachkonto 4673= Reisekosten Unternehmer mit Vorsteuerabzug
    Sachkonto 4674= Reisekosten Unternehmer Verpflegungsaufwand
    Sachkonto 4676= Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand
    Das Gegenkonto richtet sich nach der Zahlungsart.

  • Frueling Danke. Die Sätze für Verpflegungsmehraufwand hatte ich mit Hilfe der WISO Sparbuchprogramme auf die Lohnsteuererklärung ermittelt und angesetzt. Die Vorsteuer auf der Übernachtungs- und Fahrtkosten habe ich laut Rechnung auch abgezogen. Es ging mir mehr darum ob ich die Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschal ermittelt wurde und für die keine Rechnungen vorhanden sind, auch Vorsteuerabzüglich sind.

  • Also bezüglich der Verpflegungsmehraufwendungen ist mir keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug bekannt.
    Gemäß §15 Abs. 1a Nr. 2 USTG sind Vorsteuerbeträge ab 1.4.1999 nicht abziehbar, die auf Reisekosten des Unternehmers und seines Personals entfallen, soweit es sich um Verpflegungskosten, Übernachtungskosten oder um Fahrkosten für Fahrzeuge des Personals handelt.


    Hinsichtlich der Übernachtungskosten wurde die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer jedoch durch die Rechtsprechung grundsätzlich wieder hergestellt....


    ...ebenfalls wurde der pauschal ermittelte Vorsteuerabzug auf die Reisekosten gestrichen, die nicht durch Nachweise belegt wurden, sondern mit Pauschalbeträgen als Betriebsausgaben zum Ansatz kamen (z.B. Kilometergeld, Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen).