Untervermietung PKW Stellplatz

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem beim Ausfüllen der Steuererklärung: Zu meiner gemieteten Wohnung gehört ein PKW-Stellplatz, den ich untervermietet habe (mit Zustimmung des Vermieters), da ich ihn selbst nicht benötige. Nun muss ich die Einnahmen durch die Untermiete ja in der Steuererklärung angeben und verstehe nicht wie bzw. wo genau ich es angeben muss.


    Im WISO Steuersparbuch habe ich als in Frage kommenden Bereich nur diesen entdeckt: "Untervermietung und weitere Vermietung und Verpachtung" unter dem Bereich "Immobilien". Dort gibt es aber nur ein Feld zur "Größe der vermieteten Räume", kein Feld bzgl. Parkplatz, Garage oder ähnliches. Trage ich den Stellplatz bzw. die m² für den Stellplatz dann einfach bei Räume ein?


    Und wenn ich dies so mache (also den Stellplatz quasi als Raum angebe), dann ergibt sich eine Steuerersparnis für mich, was natürlich schön wäre, aber verstehe ich auch nicht, denn eigentlich müsste ich ja Steuern für die zusätzliche Einnahme zahlen, oder nicht?


    Ich hoffe hier kann jemand Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank schon mal.


    Ergänzung: Grade habe ich noch Folgendes gefunden und da stellt sich nun die Frage, ob der Stellplatz als Teil der Wohnung anzusehen ist (wird gemeinsam vermietet)? Da meine Einnahmen aus der Untervermietung nur für einen Teil des Jahres sind und 520 € nicht übersteigen, müsste ich dann ja keine Steuern zahlen, oder? Bzw. müsste ich es dann überhaupt angeben in der Steuererklärung????


    EStR R 21.2 – Einnahmen und Werbungskosten

    (1) 1 Werden Teile einer selbst genutzten Eigentumswohnung, eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder insgesamt selbst genutzten anderen Hauses vorübergehend vermietet und übersteigen die Einnahmen hieraus nicht 520 Euro im VZ, kann im Einverständnis mit dem Stpfl. aus Vereinfachungsgründen von der Besteuerung der Einkünfte abgesehen werden. 2 Satz 1 ist bei vorübergehender Untervermietung von Teilen einer angemieteten Wohnung, die im Übrigen selbst genutzt wird, entsprechend anzuwenden.

  • man kann auch so rechnen: Ausgabe für Wohnung mit Stellplatz - z.B. 980,-- - Schätzung Anteil Stellplatz oder Vermieter fragen, was die Miete wäre - z.B. 25,-- pro Monat. Dann Einnahme aus Miete z.b. 30,-- = Überschuss 5,-- pro Monat - Anlage V den Saldo bei Untervermietung eintragen und auf Rückfrage FA warten oder gleich ein kurzes Anschreiben an FA!


    Lia