WISO zeigt bei Kleinunternehmerregelung hohe Nachzahlung an

  • Hallo zusammen,


    folgende Frage: Ich nutze seit sechs Jahren WISO, die ersten vier Jahre haben die Berechnungen der Software mit der tatsächlichen Erstattung auch bis auf ein paar Euro übereingestimmt.

    Letztes Jahr wurde mir statt einer Erstattung allerdings eine Nachzahlung von ca. 250 Euro angezeigt - letztlich habe ich aber stattdessen einen ähnlichen Betrag erstattet bekommen. Und auch dieses Jahr wird mir wieder eine Nachzahlung von ca. 300 Euro von der Software "angedroht",


    Zum Hintergrund: Ich bin Arbeitnehmerin, aber auch Kleinunternehmerin. Gebe ich meine Einkünfte als Arbeitnehmerin an, wird mir noch eine Erstattung von ca. 200 Euro angezeigt.

    Die Probleme tauchen auf, sobald ich meine Kleinunternehmer-Einkünfte angebe. Diese liegen nach Abzug der Kosten bei ca. 1000 Euro, und gebe ich die ein, erscheint prompt eine Nachzahlung von 300 Euro - obwohl "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" ausgewählt ist.


    Hat jemand eine Erklärung dafür? An meiner Situation hat sich in den letzten Jahren nichts verändert, das Problem taucht aber erst seit der 2019er-Version auf.


    Danke und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die Probleme tauchen auf, sobald ich meine Kleinunternehmer-Einkünfte angebe. Diese liegen nach Abzug der Kosten bei ca. 1000 Euro, und gebe ich die ein, erscheint prompt eine Nachzahlung von 300 Euro - obwohl "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" ausgewählt ist.

    Was soll denn die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung mit der Höhe einer etwaigen Einkommensteuerfestsetzung zu tun haben? Das sind zwei komplett unterschiedliche Dinge, die nichts miteinander gemein haben.


    Letztes Jahr wurde mir statt einer Erstattung allerdings eine Nachzahlung von ca. 250 Euro angezeigt - letztlich habe ich aber stattdessen einen ähnlichen Betrag erstattet bekommen. Und auch dieses Jahr wird mir wieder eine Nachzahlung von ca. 300 Euro von der Software "angedroht",

    Die Software "droht" nicht, sondern rechnet nach den ihr von Dir zur Verfügung gestellten Besteuerungsgrundlagen (Programmeingaben). Wie sich alles errechnet, kannst Du explizit der Steuerberechnung nebst detaillierter Anlagen entnehmen und auch wunderbar mit den Steuerbescheiden der Finanzverwaltung vergleichen.

  • Was hat denn das Finanzamt im letzten Jahr an Einkommensteuer verlangt? Wurde dir nach Angabe der nebenberuflichen Einkünfte etwas erstattet oder doch eine Nachzahlung verlangt?

    Das ist doch auch logisch: deine Einkünfte aus dem Hauptjob werden ja durch den Abzug der Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber vorab schon mit Vorauszahlungen "versteuert", während du für deinen Nebenjob nach den Informationen hier keine Vorauszahlungen leistest. Und die fehlen natürlich jetzt beim Vergleich der endgültigen Steuerlast mit den Vorauszahlungen.

    Den Rest (Unterschied Umsatzsteuer "Kleinunternehmer" und Einkommensteuer "kleines Gewerbe") hat miwe4 erläutert.

  • Nun, danke für eure Antworten.

    Was hat denn das Finanzamt im letzten Jahr an Einkommensteuer verlangt? Wurde dir nach Angabe der nebenberuflichen Einkünfte etwas erstattet oder doch eine Nachzahlung verlangt?

    Das ist doch auch logisch: deine Einkünfte aus dem Hauptjob werden ja durch den Abzug der Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber vorab schon mit Vorauszahlungen "versteuert", während du für deinen Nebenjob nach den Informationen hier keine Vorauszahlungen leistest. Und die fehlen natürlich jetzt beim Vergleich der endgültigen Steuerlast mit den Vorauszahlungen.

    Den Rest (Unterschied Umsatzsteuer "Kleinunternehmer" und Einkommensteuer "kleines Gewerbe") hat miwe4 erläutert.

    Wie eingangs geschrieben: Angezeigt wurden mir 2019 eine Nachzahlung von ca. 250 Euro, tatsächlich habe ich aber 300 Euro erstattet bekommen.

    Vorauszahlungen leiste ich nicht, diese sind bei den Einkünften aber auch nicht nötig.

    Eurer Logik nach ergibt sich die Nachzahlung aus der höheren Einkommenssteuer durch das noch unversteuerte Zusatzeinkommen - so weit, so logisch. Aber die Differenz liegt hier bei aktuell 500 Euro, da mir ohne das Zusatzeinkommen eine Erstattung von 200 Euro prophezeit wird, mit diesem aber eine Nachzahlung von 300 Euro. Das erscheint mir doch etwas unverhältnismäßig für den Sprung von 45k auf 46k Jahreseinkommen.


    Ich weiß, dass andere mit der Konstallation Angestellteneinkommen plus freiberufliche Nebeneinkünfte ebenfalls das Problem haben, dass WISO hier von einer Nachzahlung ausgeht, die letztlich gar nicht fällig ist. Insofern vermute ich irgendeinen Fehler in der Software-Denklogik. (Und bevor jemand meint, mich diesbezüglich korrigieren zu müssen: Wider Erwarten ist mir klar, dass Software nicht denkt, ebenso wenig wie sie androht.)

    • Offizieller Beitrag

    Wie eingangs geschrieben: Angezeigt wurden mir 2019 eine Nachzahlung von ca. 250 Euro, tatsächlich habe ich aber 300 Euro erstattet bekommen.

    Vorauszahlungen leiste ich nicht, diese sind bei den Einkünften aber auch nicht nötig.

    Na ja, die hätten nichts mit "hohen" Einkünften zu tun, was ja auch relativ ist und im Sinne des Betrachters liegt, sondern mit der Höhe einer etwaigen voraussichtlichen Steuernachzahlung zu tun und die ESt-VZ kämen dann zwangsläufig.


    Eurer Logik nach ergibt sich die Nachzahlung aus der höheren Einkommenssteuer durch das noch unversteuerte Zusatzeinkommen - so weit, so logisch. Aber die Differenz liegt hier bei aktuell 500 Euro, da mir ohne das Zusatzeinkommen eine Erstattung von 200 Euro prophezeit wird, mit diesem aber eine Nachzahlung von 300 Euro. Das erscheint mir doch etwas unverhältnismäßig für den Sprung von 45k auf 46k Jahreseinkommen.

    Bei Grundtabelle und evtl. noch einer Kirchensteuerpflicht bin ich da recht nah dran. Bei Splittingtabelle ist es auch nicht so viel weniger. Man unterschätzt die Progression des Steuertarifs doch recht gerne.


    Insofern vermute ich irgendeinen Fehler in der Software-Denklogik. (Und bevor jemand meint, mich diesbezüglich korrigieren zu müssen: Wider Erwarten ist mir klar, dass Software nicht denkt, ebenso wenig wie sie androht.)

    Nein, das Problem sitzt dann eher an der Tastatur. Das Programm richtet sich schlicht und einfach nach den konkreten Eingaben des Nutzers.

    Wie sich alles errechnet, kannst Du explizit der Steuerberechnung nebst detaillierter Anlagen entnehmen und auch wunderbar mit den Steuerbescheiden der Finanzverwaltung vergleichen.

    Und da reicht schon eine falsche Eingabe, um ggf. eine beträchtliche steuerliche Abweichung zu erreichen. Warum vergleichst Du nicht einmal die Steuerberechnung des Vorjahres mit dem Steuerbescheid der Finanzverwaltung? Dann sollte Dir der die Abweichung verursachende Punkt doch recht schnell auffallen. Die Steuerberechnung des Programms und der Bescheid des FA sind sich im Aufbau nämlich ziemlich ähnlich.


    Die Abweichung muss sich übrigens gar nicht im Bereich der gewerblichen Einkünfte befinden, sondern an ganz anderer Stelle. Deshalb eben der Vergleich.