Auslaendische Einkuenfte

  • Hallo zusammen,


    Ich habe ein Frage zum Thema 'Auslaendische Einkuenfte'.


    Zur aktuellen Sachlage:


    Ich bin seit 1. April 2019 als EU Buerger unbefristet eingestellt in Deutschland, und somit auch in Deutschland steuerpflichtig.


    1.1.2019 bis 25.03.2019 habe ich in einem anderen EU Land gearbeitet und gelebt, welches zudem ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat.


    Nun muss ich fuer den entsprechenden Zeitraum (1.1.2019 - 25.3.2019) dennoch die auslaendischen Einkuenfte in der Steuererklaerung fuer 2019 angeben.


    Zu meinen eigentlichen Fragen:


    - Zaehlen das Arbeitslosengeld, das Kindergeld, die Abfindung wegen Kuendigung und der Lohn allesamt als 'Auslaendische Einkuenfte'?

    - Gilt der Zeitraum in dem das Geld ausbezahlt wurde oder in dem das Geld verdient wurde (Beispiel: Lohn verdient in 12/18, aber Lohn ausbezahlt in 01/19)?

    - Ganz spezifisch hierzu die Frage zur Abfindung wegen Kuendigung: Gekuendigt wurde in 11/18, das Arbeitsverhaeltnis wurde beendet in 01/19 und die Abfindung wurde ausbezahlt in 2/19.

    - Das Arbeitslosengeld fuer 2/19 und 3/19 wurde ausbezahlt am 4.4., da war ich bereits in Deutschland angemeldet seit 26.3.19 und das Arbeitsverhaeltnis wurde am 1.4.19 angetreten. Faellt dies auch unter 'Auslaendische Einkuenfte', oder muss es anders reguliert werden, weil ausbezahlt nach Anmeldung und Arbeitsstart?


    - Faellt etwas was oben erwaehnt wurde unter ausserordentliche Einkuenfte?


    Vielen Dank!