Hallo in die Runde,
meine Freundin und ich sind gerade dabei ihre Einkommenssteuererklärung von 2019 zu machen. Leider haben wir dieses Jahr eine Besonderheit, bei der uns weder der Arbeitgeber noch das ServiceCenter des Finanzamts helfen oder Auskunft geben können. Wir stoßen bei der Internetrecherche jeweils auf unterschiedliche Aussagen.
Kurz un knapp:
Sie ist im öffentlichen Dienst tätig und war im Jahr 2019 dienstlich für genau 6 Monate in eine andere Stadt (etwa 300km entfernt) versetzt worden. In dieser Zeit lag eine doppelte Haushaltsführung vor.
Die Wohnung sowie die Nebenkosten wurden vollständig durch den Arbeitgeber erstattet. Sie für 6 Monate hat Tagestrennungsgeld sowie eine Familienheimfahrt pro Monat erhalten. Sie ist jedoch häufiger als 1x pro Monat an den Erstwohnsitz gefahren.
Meine Fragen wären:
Muss sie im 2019AnlN033 Zeile 61-87 sämtliche Angaben wie die Ausgaben der Wohnung, Familienheimfahrten, Anwesenheitstage für die Verpflegung eintragen - selbst wenn diese vom Arbeitgeber erstattet wurden? Müsste sie in diesem Fall in Zeile 87 ganz stumpf und profan die Summe der vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen (also z.B. Miete*6, Summe des Verpflegungstagegeldes und Summe der überwiesenen Zahlungen für Familienheimfahrten) eintragen?
Oder sehe ich es falsch und es muss anders eingetragen werden?
Bei Bedarf kann ich gerne die tatsächlichen zahlen (Miete, Anzahl der Familienheimfahrten, Anwesenheitstage) nachreichen.
Nachtrag: Vor Zeile 81 steht "Die Verpflegungsmehraufwendungen lt. Zeilen 81 bis 84 können nur für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Bezug der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte geltend gemacht werden". Heißt das, wir tragen in Zeite 81-83 ausschließlich die Daten der ersten drei Monate ein oder sollen wir die An- und Abwesenheitstage der kompletten 6 Monate angeben und das Finanzamt rechnet die Angaben um?
Vielen Dank im Voraus!
Jens