Arbeitszimmer in der Elternzeit nachwirkend berücksichtigen

  • Hi,


    meine Frau hat in 2017 überwiegend in Teilzeit von zu Hause aus gearbeitet. In 2017 wurde unser Kind geboren und meine Frau war das komplette Jahr 2018 in Elternzeit. Anfang 2019 hat meine Frau wieder in Teilzeit angefangen zu arbeiten.


    Nun würde ich gerne in der Steuererklärung für 2019 das Arbeitszimmer für 2018 zusätzlich geltend machen - ist das möglich? Würde ich es einfach an gleicher Stelle wie das 2019er Arbeitszimmer angeben und in einem Zusatzschreiben den Vorgang erklären?


    Vielen Dank für eure Rückmeldung.


    Sven