EÜR - Wo oder wie verbuche ich die Vorsteuer aus Anlagen des Betriebsvermögens?

  • (Oder, unter welchen Sachkonto verbirgt sich eine solche Möglichkeit?)


    Hallo,


    bis jetzt habe ich meine EÜR immer über den Einkommensteuer-Jahres-Erklärungs-EÜR des Wiso-Programms erledigt. Alles ganz einfach. Es hat nur zwei Nachteile:


    • es sind eine zigfach an Masken die man einpflegen muss (Porto, Fachliteratur, Telefon, Internet, Wahre, Fremdleistungen, u.v.m.)
    • man kann erst in November, mit der Pflege der Daten anfangen.

    Da, zu der Software-Paket, immerhin einen extra EÜR-Software gehört, habe ich mich entschlossen, davon Gebrauch zu machen…


    Aber so einfach ist es nicht…


    Anschaffungen, die zum Betriebsvermögen gehören, werden selbstverständlich unter Betriebsvermögen gebucht.

    Alles andere, unter Laufende Buchungen. Soweit so gut…


    Nur, Betriebsvermögen werden Netto gebucht. Die bezahle Vorsteuer muss aber auch verbucht werden. Soweit ich verstanden habe, Vorsteuer sind auch Ausgaben die als solchen gebucht werden sollen, und zwar unter „Laufende Buchungen“.


    Aber das Programm lässt das nicht zu.


    Es gibt kein Sachkonto die einfach nur „Vorsteuer“ buchen lässt…

    Eine andere Tabelle, wo man dieser Beträge hätte buchen können gibt es nicht…

    (Im Programm „Einkommensteuererklärung“ gibt es, unter die Rubrik „Betriebsausgaben“, der Unterpunkt „Vorsteuer“)


    Kann jemandem mir erklären, wo ich im EÜR-Programm, das gleiche erreichen kann?


    (Und vielleicht kann mir auch jemandem erklären, warum, obwohl die EÜR extra für Freischaffenden und anderen Kleinunternhmer*innen gedacht ist, diese ganze Unsinn mit dem Kontenplan, Sachkonten, Geldkonten, eingebaut worden ist, wo gerade bei die EÜR das gar nicht notwendig ist. Das, mit den Kontenplänen, ist nur relevant, wenn man zu Doppelte Buchführung verpflichtet ist.)


    Vielen Dank für eure Geduld und Hilfe :)

  • also EÜR und ustpflichtig oder als Kleinunternehmer nicht??


    Wenn Sie solche Fragen ( Kontenplan sei nur wichtig bei doppelter Buchführung?)stellen, ist es genauso, als wenn Sie fragen: "warum fährt mein Auto nicht? ich habe doch vollgetankt..."


    Lia

  • Hi Lia,


    am Anfang meine Freiberufliche professionelle Bahn, vor über 15 Jahre, habe ich einen Steuerberater beauftragt, meine Steuererklärung zu machen. Es hat mir fast EUR 3.000,- gekostet. Am folgenden Jahr, habe ich mir, den von ihn gefertigte Steuer, unter die Lupe genommen, und daraufhin, und seit denn, selbst meine Steuer gefertigt. Erst, ohne Computer, ganz Analog mit Kugelschreiber auf Papier.

    EÜR ist ganz einfach: Einnahmen – Ausgaben = Gewinn. Keine Geheimnisse.

    Nur die Berechnung der AfA-Abschreibung braucht ein Minimum an Mathematische Kenntnisse, ist aber an sich, auch total einfach.


    Niemals in diese 15 Jahre habe ich von Kontenplänen, Sachkonten oder des gleichen gehört. Und das Finanzamt hat nie was gemangelt.


    Nun ist es seit einige Jahre so, dass man die Steuer, elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss. Also habe ich mir die Wiso-Software gekauft, und damit meine ganze Steuer-Kramm gefertigt.


    Um die Übersicht nicht zu verlieren, buche ich selbst erst alles auf meine eigene Excel-Tabellen. Nur, der Übertragung auf den EÜR-Abschnitt des Einkommensteuer-Softwares ist mühsam und langweilig…

    Wenn also, mit dieser EÜR-Software, die versprochene Erleichterung nicht eintritt, muss man sich schon fragen, wofür zahlt man Geld für einen solchen Software.


    Aber wenn Sie, Lia, so schlau sind, könnten vielleicht meine Frage beantworten. Wo oder wie trägt man die Vorsteuer (die man mit dem Einkauf von AfA-Güter bezahlt hat, und deshalb als Ausgabe gebucht werden soll) ein?


    Viele Grüße, und vielen Dank in Voraus! :)

    Malin


    PS. Ihren Kommentar ist nicht besonderes Konstruktiv. Aber daraus lese ich, dass, für einen Sektor der Steuerpflichtigen, die Kleinunternehmerisch oder Selbstständig/Freiberuflich unterwegs sind, diese merkwürdige Kontenplanungen eine gewisse Wichtigkeit haben soll. Ich dacht, dass alle die nur auf einen EÜR verpflichtet sind, von die Kontenplanungen verschont blieben. Offensichtlich gibt es aber einiges über EÜR-Pflicht das ich nicht weiß. Hiermit bitte ich um Entschuldigung für meine Ignoranz.

  • Malin - du musst den Betrag nicht nur im Betriebsvermögen eintragen, sondern auch buchen. Je nach Programm (du schreibst

    Da, zu der Software-Paket, immerhin einen extra EÜR-Software gehört, habe ich mich entschlossen, davon Gebrauch zu machen…

    das deutet auf das WISO steuer:sparbuch hin. Aber du bist hier im Forum für das gesonderte Programm Mein Büro.


    In beiden solltest du Betriebsvermögen über die Buchhaltung erfassen auf dem entsprechenden Anlagekonto (z. B. Pkw auf 320). Dann wirst du erstens direkt in die Eingabe des Betriebsvermögens geleitet und hast zweitens so den Vorsteuerabzug in der Buchhaltung.

  • Hallo nesciens,


    vielen Dank! Ich befinde mich also im flachen Forum… Das erklärt auch einiges :- ) Sorry für mein Impertinenz…

    Ich schau mir das so, wie du es schilderst.

    und Danke nochmals!


    Malin

  • Das erklärt auch einiges :- ) Sorry für mein Impertinenz

    Keine Ursache - es ist mir nur aufgefallen. Und impertinent ist das sicher nicht - höchstens unwissend. Die deutsche Sprache ist nicht immer einfach;)