Hallo Leute
Zuerst möchte ich mich vorstellen, benutze seit 2 Jahren das Wiso Sparbuch EÜR und habe eine PV-Anlage damit gut verwalten können. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig und möchte mir Vorsteuer zurückholen.
Jetzt kommt eine weitere PV-Anlage hinzu.
Es geht um die Erstellung eines Anlagevermögens und die Bewältigung des Kaufs mit Teilzahlungen. Buchhalterich und steuerlich ist alles klar, nur wie das in WISO Sparbuch EÜR umsetzen ist mir unklar. Habe den ganzen Tag die Suche gequält und bin nicht wirklich schlauer geworden. Es gibt einige Treads zu dem Thema aber keiner behandelt das, aus meiner Sicht abschliessend.
Umfang:
- Kauf PV-Anlage im Mai 2019
- 1. Teilzahlung im Juni 2019
- 2. Teilzahlung im Juli 2019
- 3. und 4. Teilzahlung im August 2019
- Inbetriebnahmen und damit Aktivierung am 5. 12. geplant
- Vorsteuer für die Teilzahlungen wurde schon abgerechnet
- Es soll eine EÜR erstellt werden und das Analgevermögen richtig strukturiert sein um die Abschreibungen richtig zuzuordnen.
Die Vorschläge im Forum gehen von:
- Buchung der Anzahlungen unter sonst. Forderungen oder Konto 1371 (nicht ergebniswirksam), Zahlungen nicht in die EÜR, da ja Anlagevermögen erworben wird, das nur nach Inbetriebnahme über die
Abschreibungen in die EÜR eingehen darf.
- Anlage, welche sich im Bau befand, als Anlagegut definiert. Erst ab ihrer Aktivierung Umbuchung 0200 an 0290 ohne MwSt. buchen. Das neu entstandene/fertige Wirtschaftsgut im Anlagenverzeichnis
aufnehmen (Abschreibungsdauer lt. AfA.-Tabelle) und durch Umbuchung der(Gesamt-)Gestehungskosten das Kto. 0290 auf 0 setzen."
- Der Kauf ist wesentlich einfacher zu buchen. Die beiden Rechnungen sind tatsächlich direkt über den Kauf von Anlagevermögen zu buchen, wobei darauf zu achten ist, das Datum der Inbetriebnahme
nicht auf die 1. Abschlagszahlung abzustellen ist, sondern auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Inbetriebnahme/ den Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsmacht (Lieferdatum).
Die
Abschreibung für Abnutzung beginnt nämlich erst mit der Nutzung.
- die (alle) Zahlungen gehören auf das Konto 0290 Anlagen im Bau. Bei Nutzungsbeginn ist auf das passende Anlagekonto umzubuchen und die Abschreibung anzusetzen.
Weg 1 über ein Anlagevermögen Konto 290 Anlagen im Bau (tut nicht):
Ich habe also ein Anlagevermögen angelegt und dem das Konto 290 (Anlagen im Bau) gegeben, so würde meine Buchhalterin das machen.
Hier startet das Problem das Konto 290 verhält sich genau so wie das wie das spätere Anlage Konto 200, es möchte einen Wert für die Neuanschaffung haben. Das ist an sich nicht logisch, weil ja davon ausgegangen werden muss das Teilzahlungen erfolgen (sonst wäre Konto 290 Anlagen im Bau gar nicht nötig). Wenn ich das Feld Neuanschaffung nicht ausfülle bekomme ich eine Fehlermeldung.
Weg 2 über freie Buchungen in der EÜR und Anlegen der Anlage (tut ebenfalls nicht):
Einfach freie Buchungen in der EÜR erzeuge und auf das Konto 290 buche, kommen die Summen dort im Anlagevermögen an. Ich muss eine freie Buchung auswählen, sonst kann ich das Konto 290 im Soll nicht bebuchen, laut Beratung durch einen Buchhalter wäre das aber genau der richtige Weg.
Wenn ich dann testweise die Anlage heute aktiviere, dann kommen die Summen natürlich auf dem Konto 200 an, aber wie erstelle ich nun aus der Summer eine Anlage, das erschließt sich mir nicht.
Ich kann eine neue Anlage erstellen aber die will ja wieder einen Neuanschaffungswert haben und hat keine Beziehung zu den Teilzahlungen.
Also:
- einfach die Teilrechnungen als Ausgabe gegen Konto 290 verbuchen soll ==>geht bei mir nicht Konto 290 bei Ausgaben nicht auswählbar.
- Freie Buchungen verwenden und die Teilrechnungen auf Konto 290 verbuchen ==> geht
- wenn die Anlage aktiviert werden soll, die Anlage mit dem Anschaffungspreis anlegen aber, keine Buchung erzeugen ==>geht.
- Umbuchung T-Konto 0200 soll an 0290 haben ==> geht aber was mache ich dann mit der Summe auf dem Konto 200, das ist dann doppelt da ????
==> Das widerspricht den buchhalterischen Grundsätzen, da ich meine Ausgaben bei Aktivierung zwar auf Konto 200 umbuchen kann aber die bleiben dann dort verwaist liegen.
Die Teilzahlungen hätten dann keinerlei Beziehung zu der angelegten Anlage und das wäre nach Aussage meiner Buchhalterin völlig falsch.
Ich hoffe ich habe das deutlich genug dargestellt.
Was wäre aus Eurer Sicht nun der richtige Weg?
Für Hilfe wäre ich dankbar.