Ich bin freiberuflicher Musiker und bin für diese Tätigkeit mit 7%, Umsatzsteuerpflichtig. Ich habe im letzten Jahr außerdem als Sprachlehrerin bei einer Sprachschule gearbeitet. Da die Sprachschule vom Umsatzsteuer befreit ist, werden alle Lehrer ohne Umsatzsteuer honoriert. Jetzt will das Finanzamt 16% Umsatzsteuer auf meine Einahmen im Rahmen der Lehrtätigkeit entrichten. Sind sie berechtigt Umsatzsteuer auf meine Lehrereinnahmen zu erheben obwohl sie eigentlich vom Umsatzsteuer befreit sind?
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Hallo Martina,
die Umsatzsteuer errechnet sich dadurch, dass der in Betracht kommende Steuersatz auf die jeweilige Bemessungsgrundlage (= Entgelt) angewendet wird.
Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.Kurz: Ihre gesamten Einkünfte unterliegen der USt.
Nachlesen können Sie alles im USt- Gesetz.