Ich lebe mit meiner Freundin und unserem gemeinsamen Kind in einem Haushalt. Unsere Tocher ist 1,4 Jahre, ich in der Zeit seit Geburt der Hauptverdiener.
Ich entnehme der Info bei Unterhaltszahlungen, dass ich gegnüber meiner Partnerin (nichteheliche Lebensgemeinschaft) einen Naturunterhalt in Höhe von 764 Euro/Monat erfassen kann.
ZitatBesteht eine nichteheliche Lebensgeeinschaft, können pro Monat 764 Euro erfasst werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Aufwendungen in dieser Höhe entstehen
Wenn ich dies mache, steht allerdings in der Auswertung [Unterhalt an bedürftige Personen - im Haushalt lebende Personen - Mutter des nichtehelichen Kindes] - , sie sei nicht unterhaltsberechitgt:
ZitatB.K. ist während des gesamten Unterstützungszeitraums nicht unterhaltsberechtigt.
B.K. gehört zum unterstützten Haushalt und zieht Nutzen aus den Unterhaltszahlungen. Deshalb entfällt ein Teil dieser Leistungen auf diese Person und ist nicht abzugsfähig.
Mach ich einen Fehler, oder ist das richtig? Ich würde gerne diese 764 Euro getend machen. Allerdings verstehe ich nicht, wann mir das gewährt werden würde. Angeblich ist meine Partnerin nicht unterhaltsberechtigt; aber keine der Optionen, die ich versuchsweise anklicke hätte in der Eingabemaske eine Änderung dieser Aussage zur Folge.