Rechnung nach "Reverse-Charge-Verfahren" Umsatzsteuer?

  • Hallo zusammen,


    wir haben eine Rechnung nach dem "Reverse-Charge-Verfahren" die Steuerschuldnerschaft liegt also bei uns.


    Buchung sollte in SKR 04 auf Konto 5920 erfolgen (Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 19% VSt und 19% USt)


    bei dieser Buchung sollten eigentlich die Konten 1405 und 3835 (akt. 16%) angesprochen werden)


    Wie mach ich das am besten....?????


    Ich habe gerade eine Testbuchung gemacht also 905920 / Kreditor und 3835 / 1405


    sieht eigentlich richtig aus...


    auf der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt allerdings keinerlei Ausweis... sollte hier nicht der Wert bei Innergemeinschaftlichen Erwerb eingetragen sein????

    Auf der Voranmeldung sieht es so aus als gäbe es die Buchung gar nicht :wacko:


    Danke schon mal für die Hilfe


    Wenn iReverse-Charge d.

    Viele Grüße
    orgheiss
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  • Guten Morgen


    ein Subunternehmer aus Polen der für uns Arbeiten in Deutschland ausführt.

    Steuerberater sagte er soll uns eine Rechnung nach "Reverse-Charge-Verfahren" schreiben.

    Viele Grüße
    orgheiss
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  • hmm eigentlich keine Bauleistung - also nichts fest eingebautes - sondern Dienstleitung eines ausl. UN an deut. UN (Fremdleistung)

    Viele Grüße
    orgheiss
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  • Dann schau' doch mal in die Parameter ->sonstige ->Umsatzsteuer, welcher Schlüssel für "Vorsteuer aus (Bau-?)Leistungen nach § 13" vorgesehen ist (wichtig ist, dass unter "Fibu" ein Schlüssel für die Ausgleichsbuchung der USt eingetragen ist....

  • Bevor man sich hier über das Konto streitet, sollte doch erst einmal klar werden, ob es eine Bauleistung ist oder eine sonstige Leistung eines in einem EU-Land ansässigen Unternehmers. Auch Instandsetzungsarbeiten können unter den Begriff "Bauleistung" fallen (siehe § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG). Es gibt hier keine Einschränkung, ob von einem Inländer oder einem EU-Ausländer erbracht wurde (Näheres in § 13b Abs. 5 S. 2 UStG).

    Wenn dann klar ist, um was für eine Leistung es sich handelt, kann man über das Konto die Zuordnung zur UStVA/UStE bestimmen.