Neues WEG Recht 2020

  • Hallo Datawizz,


    "erste Änderungen am Verwaltervertrag..." => beziehst du dich damit auf die Rolle der WEG auf den Verwaltervertrag oder bist Du auf der Seite als Verwalter? Das dürfte ja ein Unterschied sein.


    Bin jedenfalls gespannt, wie die Eigentümer Ansprüche anmelden werden. In einem Stadteil möchte einige eine Wallbox errichten lassen, was wir sowieso schon im Vorfeld in die Teilungserklärung mit aufgenommen hatten (ja, wir bauen auch Häuser). Nun ist es jedoch so, dass die Stadtwerke in dem Stadtteil gar nicht so viel Power anbieten können, und es demnächst dann wohl dort zwar Ansprüche gibt, die aber nicht erfüllt werden können, weil die Infrastruktur an dieser Stelle einfach nicht mitspielt.


    Gleiches denke ich mir auch zum Anspruch auf schnelles Internet... :=).

  • Na, da wir Verwalter sind, werden für neue Kunden auch neue Regeln in den Verwaltervertrag aufgenommen....z.B. das Thema "Entscheidungsfreiheitsgrenzen" ohne Beschlußfassung.


    Dein Punkt mit den Wallboxes hatte ich auch schon dieses Jahr. Ein Eigentümer baut ne Box, der zweite E. meldet auch Bedarf, dann der Dritte....und zack, Info der Stadtwerke, nach 4. Anschlüssen ist Schluss wegen Leitungskapazität. Das Haus hat 10 Einheiten. Wer erklärt nun Nr.5-10 da sie Pech haben ?

    Das ist alles gar nicht ausgegoren....

    Den Nachweis habe ich. Bei der IHK letztes Jahr im Dezember abgelegt :=).

    Den Sachkundenachweis ? Erzähl...ich frag mich auch, wie das für "gestandene Verwalter" ablaufen soll. Ist ja was anderes ob man das aus einer Ausbildung direkt im Anschluß macht, oder "aus der Praxis" in eine Prüfung soll.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Dein Punkt mit den Wallboxes hatte ich auch schon dieses Jahr. Ein Eigentümer baut ne Box, der zweite E. meldet auch Bedarf, dann der Dritte....und zack, Info der Stadtwerke, nach 4. Anschlüssen ist Schluss wegen Leitungskapazität. Das Haus hat 10 Einheiten. Wer erklärt nun Nr.5-10 da sie Pech haben ?

    Das ist alles gar nicht ausgegoren....

    Da sieht man, das die Verwaltung sich nicht mit Thema auseinander setzt. Es gibt Lastmanagement Wallboxen die bis zu 20 Boxen zulassen.

    Ich bin ein Betroffener.

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  • Den Nachweis habe ich. Bei der IHK letztes Jahr im Dezember abgelegt :=).

    Den Sachkundenachweis ? Erzähl...ich frag mich auch, wie das für "gestandene Verwalter" ablaufen soll. Ist ja was anderes ob man das aus einer Ausbildung direkt im Anschluß macht, oder "aus der Praxis" in eine Prüfung soll.

    Ich habe eine mehrmonatige Weiterbildung zum Immobilienverwalter bei der IHK mit abschließender Prüfung gemacht. Neben meinem Vollzeitjob.