Aufwendungen für das Arbeitszimmer auf verschiedene Einheiten ( Vermietung und Verpachtung) aufteilen

  • Hi, Vielleicht kann mir jemand helfen,

    ich bekomme unter "Vermietung von eigenen Wohnräumen und anderen Räumen" eine Fehlermeldung:


    "Aufwendungen für das Arbeitszimmer von Oliver nicht komplett aufgeteilt"


    Ich habe 3 Wohnungen und anscheinend muss ich das Arbeitszimmer welches ich unter -Verwaltung- Arbeitszimmer- angelegt habe auf die Wohnungen verteilen.

    Nur wo geht das?

    Unter -Verwaltung -Arbeitszimmer- kann ich nur den Anteil des Arbeitszimmers berechnen und zwischen Mir und meiner Frau aufteilen, was ich nicht kann ist den Betrag auf die Immobilem zuordnen. Auch im Bereich Immobilien - Vermietung von eigenen Wohnräumen und anderen Räumen- gibt es diese Option nicht.

    Wenn ich diese Zuordnung nicht mache, wird 0 in die Werbungskosten übernommen. Wer kann mir helfen?

    Danke

    Oliver


  • Das WISO Steuersparbuch 2021-Programm weist mich korrekt auf eine Unplausibilität bei den Ausgaben für Vermietung hin. Diese kann ich nicht beheben, da es offenbar ein Programm(ier)fehler ist.

    Bei zwei Immobilien werden unter 'Verwaltungskosten' die 'Aufwendungen für Arbeitszimmer' angegeben, Jeweils der Anteil des Ehemannes und der Anteil der Ehefrau.

    Bei dem einen Objekt erscheinen dabei bei beiden Eheleuten die Unterrubriken 'Davon bei diesem Objekt zu berücksichtigen' mit addiert 100%, was korrekt ist.

    Bei dem anderen Objekt jedoch erscheint nur bei dem einen Ehepartner die Unterrubrik 'Davon bei diesem Objekt zu berücksichtigen' (mit 70%), so dass die weiteren 30% für dieses Objekt des anderen Ehepartners NICHT eingetragen werden können, was zur korrekten Fehlermeldung des Programms führt. Bei dem weiteren Objekt fehlt die Möglichkeit/das Fenster zum Eintrag 'Davon bei diesem Objekt zu berücksichtigen: 30%'

    Bei den 'Werbungskosten AN' -> 'Verwaltungskosten' -> 'Arbeitszimmer' -> 'Nutzung des Arbeitszimmers a) Ehemann b) Ehefrau' sind die Angaben korrekt eingegeben und bestätigt, auch die %-Angaben und absoluten Beträge korrekt gerechnet, werden jedoch nur bei einem Objekt korrekt übertragen, beim weiteren Objekt fehlt die Eintragungs- bzw. Übertragungsmöglichkeit im Programm.

    Wann kann mit einer Fehlerbeseitigung gerechnet werden?

    • Offizieller Beitrag

    Wann kann mit einer Fehlerbeseitigung gerechnet werden?

    Wenn jemand den Support über ein Ticket auf eine mögliche Problematik aufmerksam gemacht hat und dieses dann durch Buhl geprüft wurde. Das Ergebnis eines solchen Tickets postet man dann netter Weise ebenfalls in diesem Thread. Hier ist nämlich ein reines Userforum "User helfen Usern", wo User anderen user bei der Programmbedienung behilflich sind.

  • Am 29.09. hatte OHauke offenbar das gleiche Problem, wie ich jetzt dem Forum entnommen habe. Die Antwort vom 30.09. hat zumindest mir nicht weitergeholfen. Deshalb wurde mein Problem nun ausführlicher geschildert an die User in der Hoffnung, dass jemand vielleicht weiß, ob es nicht doch ein Eingabefehler von mir ist oder doch, wie ich vermute, ein Programmierfehler.

    Meine Anfrage an Buhl UNTER ANDEREM ZU DIERSEM PROBLEM wurde wie folgt beantwortet:

    "Sven Koch 08.01.2021 08:01:07

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Gerne geben wir Ihre Verbesserungsvorschläge zur weiteren Prüfung an die zuständige Entwicklungsabteilung. Bitte haben Sie Verständnis, das über eine eventuelle Umsetzung keine Aussagen getroffen werden können.

    Für weitere Supportanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung."

    Auf diese Zwischennachricht ist mir keine weitere Info mehr zugegangen. Auch bei den Updates erfolgte keine Fehlerbeseitigung. Deshalb an die User noch einmal meine freundliche Bitte/Frage: Wer kann mir weiterhelfen?

    Ohne die genannte Fehlerbeseitigung ist eine Abgabe der Steuererklärung überhaupt nicht möglich und außerdem fehlerhaft!

    • Offizieller Beitrag

    UNTER ANDEREM ZU DIERSEM PROBLEM

    Bitte nicht schreien. ;)


    Ohne die genannte Fehlerbeseitigung ist eine Abgabe der Steuererklärung überhaupt nicht möglich und außerdem fehlerhaft!

    Bei aktuellem Updatestand kann ich das problemlos und ohne Fehler eingeben:


    Wenn Du aktuelle Updates hast, dann müsste man den genauen Sachverhalt kennen und dann bereinigte Screenshots aller betroffenen Eingabemasken sehen.


    Ansonsten würde ich einmal eine komplette Datensicherung machen und dann das Programm deinstallieren und nach den hier im Forum immer wieder beschriebenen Grundsätzen neu installieren mit den diversen Neustarts zwischen den Schritten. Dann aktuelle updates ziehen und mit einer Dateikopie noch einmal alles testen.

  • Hallo, Danke für die gestrige Unterstützung. Nachdem auch eine Neuinstallation samt Updates nicht die Lösung war, konnte ich aufgrund der o. g. Shortcuts letztlich die Problemstelle finden: Im Gegensatz zum Finanzamt akzeptiert das Programm KEINE ZWEI Personen und deren Aufwendungen aus dem Arbeitszimmer als Verwaltungskosten bei Vermietung, wenn das Objekt NUR EINER Person zugeordnet ist. D.h., wenn im Programm bei Immobilien/Vermietung angegeben wird, dass nur eine Person Eigentümerin ist, können lt. Programm auch nur die Arbeitszimmeraufwendungen dieser Person bei Verwaltungsausgaben dieser Immobilie angesetzt werden. Das ist lebensfremd, da natürlich wie im konkreten Fall das Objekt einer Person gehört, aber diese und (im konkreten Fall) der Ehemann unterschiedliche Aufgaben aus dem Arbeitszimmer für das Objekt erledigen. Wir haben uns (zunächst) geholfen, in dem wir bei den Objektdaten beide Ehepartner als Eigentümer des Objektes vermerkt haben. Nun hat das Programm die Eingaben akzeptiert.

  • Das ist lebensfremd,

    Das ist das Gesetz! Und wenn Ihr entgegen dem tatsächlichen im Grundbuch einsehbaren Besitzverhältnissen hier einfach falsche Angaben macht, um einen Vorteil zu erlangen, so ist das schlicht und einfach Steuerverkürzung. Ihr habt wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das Finanzamt hat Zugriff auf das Grundbuch.