Angabe steuerfreier Einkommen von Internationalen Organisationen (Zwischenstaatliches Übereinkommen), die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

  • Guten Tag, ich habe im Januar und Februar 2019 Bezüge von einer Internationalen Organisation (CERN, ansässig in der Schweiz) bezogen. Diese Bezüge sind von der nationalen Einkommenssteuer ausgeschlossen sind, nach diesem Zwischenstaatliches Übereinkommen:


    Bundesgesetzblatt 2006 Teil II Nr. 28 S.970 "Verordnung zu dem Protokoll vom 18.März 2004 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN)" vom 16.11.2006


    Die Bezüge sind weder direkt besteuerbar, noch indirekt über den Progressionsvorbehalt. Dies gilt in Verbindung mit §32b EStG Abs. 1 Nr. 5.


    Meine Frage: Wo muss ich entsprechende Einkünfte in die WISO Software eintragen? Sobald ich diese in N-AUS eintrage werden sie dem Progressionsvorbehalt zugerechnet, was nicht richtig ist. Oder muss ich diese Bezüge garnicht angeben? Als Sicherheit kann ich dies als Kommentar der Einkommenssteuere beifügen und ein entsprechendes Formular, welche die interne Versteuerung des CERN's bescheinigt befügen.


    Ich habe die Frage bereits per Ticket an den Support gestellt. Dieser hat mich aber auf dieses Forum verwiesen bzw. das Finanzamt verwiesen, weil es eine steuerrechtliche Frage wäre, wobei ich ja weiß wie es zu versteuern ist, nur nicht wo und wie man es einträgt in die Software... Ich habe ebenfalls einen befreundeten Steuerberater kurz gefragt, der meinte er würde sowas (was ja vollkommen von der Einkommenssteuer befreit ist, und nicht angegeben werden muss daher), einfach als Kommentar angeben, inklusive Beleg vom CERN, dass das Gehalt intern versteuert wurde.

    Dennoch wäre es gut zu wissen ob da noch jemand Erfahrung mit dem Sachverhalt hat.


    Vielen Dank schonmal und Liebe Grüße,

    Marius

  • maus3r

    Hat den Titel des Themas von „Angabe steuerfreier Einkommen von Internationalen Organisationen (Zwischenstaatliches , die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.“ zu „Angabe steuerfreier Einkommen von Internationalen Organisationen (Zwischenstaatliches Übereinkommen), die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage: Wo muss ich entsprechende Einkünfte in die WISO Software eintragen? ...... Oder muss ich diese Bezüge garnicht angeben?

    Würde ich so sehen.


    Ich habe ebenfalls einen befreundeten Steuerberater kurz gefragt, der meinte er würde sowas (was ja vollkommen von der Einkommenssteuer befreit ist, und nicht angegeben werden muss daher), einfach als Kommentar angeben, inklusive Beleg vom CERN, dass das Gehalt intern versteuert wurde.

    Würde ich ebenso machen, falls die Frage auftaucht, aus welchen Mitteln man seinen Lebensunterhalt bestritten habe. Vermeidet Rückfragen.

  • Ich habe dasselbe Problem mit tax21. Bislang habe ich meine Steuererklärung mit ElsterFormular gemacht und konnte meine Honorare der Internationalen Organisation (in meinem Fall die FAO, bei der das EInkommen laut Zwischenstaatlichem Übereinkommen nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, s. https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/529948/) in die Anlage N-AUS eintragen, ohne den Betrag in Anlage N zu übertragen.


    Dies wurde bislang von Finanzamt anstandslos akzeptiert.


    Ich denke, dies ist ein Softwarefehler bei tax21. Der Kundendienst von Buhl hat mir geschrieben:

    "Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es in der von Ihnen genannten Konstellation keine programmtechnische Möglichkeit, die Erfassung des Übertrags in Zeile 22 der Anlage N zu unterbinden. Aufgrund des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist dies dem technischen Support der Buhl Data Service GmbH untersagt, eine steuerliche Bewertung des Sachverhalts vorzunehmen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb zuvor bei Ihrem Finanzamt nach Formular und Zeile, in welcher die gewünschte Information anzugeben ist. Gerne nennen wir Ihnen dann die korrekten Erfassungsdialoge und stehen Ihnen im Umgang mit Ihrer Steuersoftware mit Rat und Tat zur Seite."


    Ich würde die Honorare gerne weiterhin so angeben wie bisher, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden. Vielleicht hat noch jemand einen anderen Tip?


    Herzlichen Dank im Voraus!


    Benjamin

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe dasselbe Problem mit tax21.

    Das tax-Forum befindet sich allerdings hier (klick mich!).


    Wobei diese Frage ja beide Softwareschienen betrifft.


    Dies wurde bislang von Finanzamt anstandslos akzeptiert.

    Warum auch nicht? Die kennen schon Ihre Steuerbürger und deren Tätigkeiten bei entsprechenden Infos.


    Ich denke, dies ist ein Softwarefehler bei tax21.

    Programmfehler würde ich es jetzt nicht nennen, vielleicht lässt es das ELSTER-Modul ja so auch nicht zu. Ansonsten könnte man da sicherlich noch eine Rückfrage mit ja/nein einfügen, denn der Wortlaut der Anlage N-AUS ist in Zeile 71 eigentlich eindeutig:

    Anlage N-AUS 2020 anlage_n-aus_2020.pdf


    Es ist also eindeutig der Hinweis beschrieben, dass der Betrag laut Zeile 71 der Anlage N-AUS 2020 nur für den Fall nach Zeile 22 der Anlage N zu übertragen ist, wenn eben der Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.


    Alternativ müsste man also etwas wählen können, um diesen Progressionsvorbehalt zu verhindern.


    Buhl hat das m.E. gemacht, wenn auch sehr unklar und nicht gleich ersichtlich. Dafür müssen wir einmal mehr das kleine vorstehende Fragezeichen anklicken und die dahinter verborgene Erläuterung lesen oder aber die rechtsstehende Erläuterung lesen:


    Die Lösung sind also die ergänzenden Angaben zur Erklärung, in denen man das kurz formlos erläutert.


    Wie schon gesagt, gilt das für die WISO-Reihe und für tax gleichermaßen.