NV-Bescheinigung / Freibetrag überschritten

  • Hallo Zusammen,


    Zu meiner Person: ich bin 24 Jahre alt und Student aus NRW


    Ich habe folgende Fragen:


    Und zwar hatte ich für das Jahr 2020 eine NV-Bescheinigung beantragt und somit einen Freibetrag von 10245 Euro.

    Jetzt ist es aber so, dass ich mit meinem Aktiendepot in diesem Jahr einen Gewinn von etwa 9400 Euro eingefahren habe.

    Des weiteren habe ich einen Minijob der mir dieses Jahr etwa 2000 Euro einbringt.


    Wenn ich also meine Einkünfte addiere komme ich auf 11400 Euro, die den Freibetrag um 1155 Euro übersteigen.

    Muss ich mir nun Sorgen machen, dass mein Finanzamt mir Post schickt und die NV-Bescheinigung verfällt? Hätte das als Folge, dass ich den gesamten Betrag von 11400 rückwirkend versteuern müsste?

    Wäre es dann gegebenenfalls sinnvoll, dass wenn ich bis Ende des Jahres noch einen Kapitalverlust von 1155 Euro einfahre, um nicht über die 10245Euro zu kommen?


    Ich würde mich sehr über Euren Rat freuen!


    Liebe Grüße

    Tom

    • Offizieller Beitrag

    Des weiteren habe ich einen Minijob der mir dieses Jahr etwa 2000 Euro einbringt.

    "Echter" Minijob oder auf Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse)?


    Muss ich mir nun Sorgen machen, dass mein Finanzamt mir Post schickt und die NV-Bescheinigung verfällt?

    Den Text auf Deinem Antrag zur NV-Bescheinigung hast Du aber mal genauer gelesen, oder?

    Du musst tätig werden, sofern die Voraussetzungen entfallen sind und dann wäre ggf. auch eine Pflichtveranlagung zu prüfen.


    Nichtveranlagungsbescheinigung Antrag 034042_08.pdf


    Wäre es dann gegebenenfalls sinnvoll, dass wenn ich bis Ende des Jahres noch einen Kapitalverlust von 1155 Euro einfahre, um nicht über die 10245Euro zu kommen?

    Was soll das denn für einen Sinn machen? Du nimmst insoweit einen 100%igen Verlust in Kauf, um evtl. ein paar Prozent/Euro Einkommensteuer zu "sparen"?

  • Hast Du den Gewinn mit Deinem Aktiendepot denn auch realisiert, also die Aktien mit diesem Gewinn verkauft? Oder sind die Aktien immer noch in Deinem Besitz und nur der Kurswert ist (vorübergehend) um 9.400 EUR gestiegen?

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du den Gewinn mit Deinem Aktiendepot denn auch realisiert, also die Aktien mit diesem Gewinn verkauft?

    Hatte ich jetzt bei meiner Antwort mal unterstellt.

    jetzt ist es aber so, dass ich mit meinem Aktiendepot in diesem Jahr einen Gewinn von etwa 9400 Euro eingefahren habe.


    Prüfen kann @tmhase die Einkünfte und deren Berechnung mit evtl. steuerlicher Auswirkung natürlich nur selber.

  • Also es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Ob mein AG mich Pauschversteuert hat ist mir leider noch nicht ganz klar.


    Was soll das denn für einen Sinn machen? Du nimmst insoweit einen 100%igen Verlust in Kauf, um evtl. ein paar Prozent/Euro Einkommensteuer zu "sparen"?

    das macht meiner Meinung nach her Sinn, weil ich dann nur etwa 1000Euro verliere anstatt Steuern für 11400 Euro zu zahlen.


    Hast Du den Gewinn mit Deinem Aktiendepot denn auch realisiert, also die Aktien mit diesem Gewinn verkauft? Oder sind die Aktien immer noch in Deinem Besitz und nur der Kurswert ist (vorübergehend) um 9.400 EUR gestiegen?

    Ja es handelt sich um den realisierten Gewinn, abzüglich der Verluste in diesem Jahr.


    nur realisierte Gewinn bei Kapitalvermögen würden sich steuerlich auswirken!


    Was studieren Sie - wovon leben Sie? Kindergeld erhalten die Eltern? Wissen Sie was ein Minijob steuerlich ist?

    ich studiere Maschinenbau.

    Bis auf meinen ,,Minijob" habe ich keine weiteren Einkünfte.

    Ja, Kindergeld kommt noch rein.

    • Offizieller Beitrag

    Also es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Ob mein AG mich Pauschversteuert hat ist mir leider noch nicht ganz klar.

    Du wirst doch wohl wissen, ob das auf Steuerklasse mit Lohnsteuerbescheinigung läuft. Das sollte sich doch alleine schon aus der monatlichen Abrechnung ergeben.


    Was soll das denn für einen Sinn machen? Du nimmst insoweit einen 100%igen Verlust in Kauf, um evtl. ein paar Prozent/Euro Einkommensteuer zu "sparen"?

    das macht meiner Meinung nach her Sinn, weil ich dann nur etwa 1000Euro verliere anstatt Steuern für 11400 Euro zu zahlen.

    Das macht überhaupt keinen Sinn, wenn Du so einen Fall einmal testweise in ein Steuerprogramm Deiner Wahl eingibst und dann bei der KAP den Klick zur Günstigerprüfung machst. Oder einfach einmal in der Grundtabelle schauen, ab welchem zu versteuerndem Einkommen die Steuerlast mehr als diese 1.000€ beträgt.

    • Offizieller Beitrag

    Da steht doch groß "Steuerklasse I", somit Steuerklasse 1 und Lohnsteuerbescheinigung mit einkommensteuerpflichtigem Bruttoarbeitslohn.

  • ok, also liegt mein anfangs beschriebenes Problem vor.

    Jetzt nochmal auf den Sinn des gewollten Verlustes von mir zu sprechen:

    Wenn ich jetzt dieses Jahr nichts mehr tue und mit meinen Einnahmen (Kapitalerträge+Minijob) über den 10245Euro Freibetrag bin, müsste ich dies ja meinem Finanzamt melden und meine NV-B löst sich in Luft auf. Ich müsste die 9400Euro Kapitalgewinn davon mit ~27% versteuern.


    Wenn ich jetzt aber durch gewollten Kapitalverlust wieder unter den Freibetrag komme, muss ich meinen Kapitalgewinn nicht versteuern. Das Endergebnis wäre also besser für mich.


    Oder sehe ich das falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Ich müsste die 9400Euro Kapitalgewinn davon mit ~27% versteuern.

    Wie kommst Du darauf? Es gibt einen Arbeitnehmerpauschbetrag und auch noch Sonderausgaben etc. bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.

    Das macht überhaupt keinen Sinn, wenn Du so einen Fall einmal testweise in ein Steuerprogramm Deiner Wahl eingibst und dann bei der KAP den Klick zur Günstigerprüfung machst. Oder einfach einmal in der Grundtabelle schauen, ab welchem zu versteuerndem Einkommen die Steuerlast mehr als diese 1.000€ beträgt.

    Dazu würde wohl auch schon die Testversion eines Steuerprogramms reichen.


    Oder sehe ich das falsch?

    ja

  • Die etwa 27% nehme ich daher, dass ich ja durch meine NV-Bescheinigung das ganze Jahr keine Kapitalertragssteuer gezahlt habe. Wenn ich jetzt aber melden muss, dass ich den Grenzbetrag dafür überschritten habe, meine NVB verfällt, wird mein Finanzamt doch sicher diese Kapitalertragssteuer auf meinen Kapitalgewinn nachträglich fordern

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dir wirklich einmal das Thema Kapitaleinkünfte in Verbindung mit der Günstigerprüfung anlesen. Haben wir übrigens auch im Forum schon thematisiert und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar. Hier mal ein älterer Screen zu dem Thema: