Hallo Zusammen,
auch wenn das bestimmt schon mehrfach beantwortet wurde eine recht einfache aber doch entscheidende Frage : welche Entfernung kann ich bei der Berechnung meiner täglichen Wegestrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte angeben ?
Laut meinem Kenntnisstand kann ich dort die Strecke angeben, die für mich am verkehrs- und zeitgünstigsten erscheint, auch wenn diese länger ist !
Beispiel : Die kürzeste Entfernung soll bei mir 29 km betragen, geht aber mitten durch die Stadt (Berlin) und dauert so mind. 60 min. Da ich aber über die Autobahn viel schneller an meinen Arbeitsplatz komme (nur knapp 40 min), habe ich mich für diesen Weg entschieden, obwohl er 75 km lang ist.
Hat hier jemand für einen solchen Fall schon Erfahrung gesammelt, wie ich mich gegenüber dem Finanzamt verhalten kann.
Vielen Dank im voraus für zahlreiche Antworten.