Fahrtkostenerstattung

  • Hallo Zusammen,


    auch wenn das bestimmt schon mehrfach beantwortet wurde eine recht einfache aber doch entscheidende Frage : welche Entfernung kann ich bei der Berechnung meiner täglichen Wegestrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte angeben ?
    Laut meinem Kenntnisstand kann ich dort die Strecke angeben, die für mich am verkehrs- und zeitgünstigsten erscheint, auch wenn diese länger ist !
    Beispiel : Die kürzeste Entfernung soll bei mir 29 km betragen, geht aber mitten durch die Stadt (Berlin) und dauert so mind. 60 min. Da ich aber über die Autobahn viel schneller an meinen Arbeitsplatz komme (nur knapp 40 min), habe ich mich für diesen Weg entschieden, obwohl er 75 km lang ist.
    Hat hier jemand für einen solchen Fall schon Erfahrung gesammelt, wie ich mich gegenüber dem Finanzamt verhalten kann.
    Vielen Dank im voraus für zahlreiche Antworten.

  • Hallo Andreas,
    maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wobei nur volle km berücksichtigt werden - angefangene Kilometer sind abzurunden. Aber: Durch das Steueränderungsgesetz wurde jedoch festgelegt, daß bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden kann, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist.


    Nachzulesen ist das in den Richtlinien zur
    Entfernungspauschale 2002 - für Sie siehe Pkt.2.


    Die Entfernungspauschale ersetzt ab 2001 die bisher gültigen Kilometer-Pauschbeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für den Ansatz von Werbungskosten oder den Ersatz dieser Fahrtkosten durch den Arbeitgeber gelten folgende Grundsätze:
    1. Die Geltendmachung der Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und dem Anfall tatsächlicher Kosten; sie gilt somit auch für Fußgänger.
    2. Maßgebend für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste bzw. die vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzte, offensichtlich verkehrsgünstigere, Straßenverbindung. Angefangene km sind abzurunden. Als Ausgangspunkt kommt jede Wohnung des Arbeitnehmers in Betracht, die er regelmäßig zur Übernachtung nutzt und von der aus er seine Arbeitsstätte aufsucht. Bei mehreren Wohnungen des Steuerpflichtigen kann die weiter entfernt liegende Wohnung nur dann berücksichtigt werden, wenn sich dort der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen befindet.


    Vielleicht hilft Ihnen das weiter.

  • Super ... dann bin ich mal gespannt was das Finanzamt dazu sagt ... wie ist denn der Nachweis zu führen das die Strecke verkehrsgünstiger ist ... reicht denn da die Einsparung der Fahrzeit schon aus ?

  • meines Erachtens - ja -.


    Machen Sie eine Gegenüberstellung der Fahrzeiten und Fahrstreckenbeschreibung - mit ...zig Ampeln quer durch die Stadt, Tempo 50, usw. und was bringt Ihre gewählte Strecke für Vorteile.