Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation:
Für ein Einzelunternehmen wurde in 2020 eine größere Investition inkl. Umsatzsteuer bezahlt. Für das Jahr ist dadurch ein größerer "Vorsteuerüberhang" entstanden, welcher nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung im Januar von FA erstattet wird. Es besteht beime Pflicht zur Abgabe der Voranmeldungen.
In der EÜR (WISO Sparbuch) wird nun ein hoher Verlust angezeigt. Ist das so richtig? Verschiebt sich dadurch der Gewinn nach 2021 da dann die Vorsteuererstattung wieder Ergebniswirksam ist?
Viele Grüße
Sebastian