Hallo,
ich bin als Kleinunternehmer (Fitnesstrainer) nach UStG §19 tätig und möchte ein geschäftlich benötigtes Fitnessequipment, das im EU-Ausland (Niederlande) gekauft wurde, mit dem Bruttopreis als GWG 800 verbuchen. Der Bruttokaufpreis beträgt 938 €, die Mehrwertsteuer liegt bei 19%, die MwSt in Deutschland allerdings derzeit bei 16%, weshalb der Betrag derzeit über dem höchst zulässigen Bruttobetrag von 938 € liegt. Da ich allerdings tatsächlich 19 % bezahlt habe, darf ich es als GWG 800 verbuchen?
Außerdem handelt es sich um mehrere Teile (Langhantelstange + Gewichte), die auf der Rechnung als getrennte Artikel aufgeführt sind. Gelten diese als ein GWG oder als mehrere GWGs, die getrennt behandelt werden müssen. Wie verbuche ich die zusätzlichen Versandkosten von 50 €?
Vielen Dank! im Voraus und einen tollen Start ins Neue Jahr!