Abrechnung Wasserkosten

  • Servus beinand,


    ich möchte gerne kurz meine Problematik erläutern:

    Ich habe eine DHH mit 2 Wohnungen vermietet. Es gibt einen Gesamtwasserzähler und jede Partei hat einen Warmwasser- und Kaltwasserzähler. Nun ist es so, dass die Abrechnung für das Gesamtwasser (ebenso Schmutzwasser) vom 24.08.2019 bis zum 30.09.2020 geht, ich die Abrechnung der Nebenkosten aber vom 07.01.2020 bis zum 01.01.2021 machen möchte. (Abrechnung davor ging bis zum 06.01.2020) Nun bekomme ich den Fehler, dass für beide Parteien jeweils der Warmwasser- und Kaltwasserzählerstand zum 01.10.2020 fehlt. Diesen habe ich jedoch nicht. Die nächste Wasserrechnung wird voraussichtlich wieder erst im September 2021 zugestellt.


    Wie ist hier nun vorzugehen? Gesamtwasserverbrauch der einzelnen Parteien wird durch einen Summenzähler von Kalt- und Warmwasserzähler errechnet.

    Muss ich bis zur nächsten Wasserrechnung abwarten?

    Danke für eure Hilfe.

  • Dann sind die Zählerstände vom 1.1.20 und 31.12.20 einzutragen. Sollte man sich angewöhnen für später Abrechnungen. Da die Rechnung für 1.10 -31.12 erst im September kommen ist eine Abrechnung noch nicht möglich. Ist auch rechtens, da die Abrechnung 2020 bis zum 31.12.21 erfolgen kann. Eventuell den Wasserlieferant (Amt) bitten die Rechnungslegung auf den 1.1. - 31.12 zu legen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Zählerstand 6.1.20 auf 1.1.20 setzen oder taggenau umrechnen. Zählerstand 1.1.21 als 30.12.20. In Zukunft 1.1. und 31.12 ablesen oder ablesen lassen. Kann für ein Mieterwechsel von Vorteil sein.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Habe nun mal probehalber eine Wasser- und Abwasserrechnung für den Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 eingetragen und jetzt möchte das Programm die Zählerstände aller Parteien für Warm- und Kaltwasserzähler am 01.10.2020 haben, die ich aber wie schon oben erwähnt nicht habe. Wie kann ich die Abrechnung trotzdem durchführen?

  • Ohne Zählerstände geht das wohl nicht.

    Probiermal mit Interpolierten Zählerstanden am 1.10.20. Das heißt Gesamtzählerstand /365 und dann auf den 1.10. vor- oder zurück rechnen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Für den Gesamtzählerstand vom 30.09.2020 hätte ich eine Hochrechnung auf der Wasserrechnung da. Allerdings bringt mir das nichts, da ich ja Kalt- und Warmwasserstände der einzelnen Parteien brauche.

  • Dann auch die Kalt-und Warmwasserstände umrechnen. Bei der Abrechnung dann "rechnerisch Ermittelt" darauf hinweisen. Sollte so gehen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • aber vom 07.01.2020 bis zum 01.01.2021 machen möchte.

    Ich denke, dass hier einiges etwas durcheinander geworfen wird. Generell beträgt der Abrechnungszeitraum 12 Monate. Nun ist aber am 6.1.20 die davor liegende Abrechnung geendet.

    Der Gesetzgeber gibt die Möglichkeit einmal den Abrechnungszeitraum zu verkürzen, das würde in deinem Fall greifen. Heißt, du musst den Abrechnungszeitraum (kurz ARZ) vom 7.1.-31.12.20 festlegen, der in diesem Jahr geltende geht dann entsprechend vom 1.1.-31.12.21.


    Wie Blumenmeer schreibt, fordere alle Lieferanten auf, dass die in Zukunft deinen ARZ anwenden, denn bei Wasser und Co ist das nicht schlimm, da berechnet das Programm taggenau. Nur bei der Heizkostenabrechnung ist dies nicht zulässig. Da bitte bei den Lieferanten nachhaken.


    Dann etwas zu den Zählerständen: Es muss, wenn der Verbrauch eines Jahres ermittelt werden soll so vorgegangen werden, dass der letzte Tag des alten ARZ (bei dir der 6.1.20) als Startdatum genommen wird, das Ende ist am 31.12.20.

    Habe vom 6.1.20 und 1.1.21 da.

    Hier ist doch wichtig, dass du den Stand vom 1.1.21 als Endstand 31.12.20 setzt bedeutet, du brauchst nur das Datum um einen Tag vorstellen, damit hast du wieder ein Problem weniger.


    Und wie ich anfangs erwähnt habe, beim Beginn deines ARZ 7.1. den Anfangsstand zum 6.1.20 eintragen. Alles andere ist uninteressant weil falsch. Das Programm rechnet anders als du dir das vorstellst.


    Und wenn du den Wasserhauptzähler ebenfalls zum 31.12.20 (das kann auch noch morgen sein) abließt, dann melde den dem Wasseramt und verlange, dass die dir eine Abrechnung bis zum 31.12.20 erstellen. Das Recht hast du. Und wenn die eine Proformarechnung erstellen, du gibst dann die Kosten für diesen Zeitraum ein, fertig.