Guten Abend, folgende Frage.
Im Dezember haben wir eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung 2015-2019 erhalten, Frist 31.1.21
Wir wussten nicht das wir durch Elterngeld steuerpflichtig sind aber gut ich weiß Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Jetzt habe ich gelesen das (vorher im Ermessen der Finanzamtes) seit 2018 ein neues gesetzt gibt in dem grundsätzliche nach 14 Monaten für jeden Monat mindestens 25 € Verspätungszuschlag gezahlt werden müssen.
Zählt das nun auch wenn man mit Frist zu Steuer aufgefordert wurde oder dann nicht mehr weil ja eine neue Frist gesetzt wurde? Müssen wir also mit einen Zuschlag rechnen ab 01.08.19?
Liebe Grüße und schönen Abend