Hallo liebe Forumianer,
ich bin selbstständig, mache EÜR und habe 2016 bis 2018 Gewerbesteuer bezahlt.
Wegen Unzufriedenheit und sinkender Umsätze habe ich meinem Steuerberater gekündigt und erstelle gerade meine Einkommenssteuererklörung 2019 (spät dran, jaja).
Jetzt stehe ich vor der Frage, wie sich die "tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer" berechnet, die ich in die Anlage G, Zeile 17 eintragen muss.
Bzw. im Steuersparbuch im Abschnitt "Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb".
Ist das die Gewerbesteuer laut Bescheid?
Oder sind es die getätigten Vorauszahlungen.
Meine Ex-Steuerberater hat es die letzte leider nicht einheitlich gemacht, daher die Frage.
Vielleicht kann ja jemand helfen.
Danke und Gruß
Christian