Private Haftpflichtversicherung mit Immobilienleistungen umlegen

  • Schönen Guten Tag,


    ich bin aktuell damit konfrontriert meine erste eigene Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Dafür habe ich mich WISO Vermieter bedient und habe soweit auch alles hinbekommen (denke ich).

    Jedoch ist dabei eine Frage offen geblieben..


    Ich habe eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen (welche auch meine Lebensgefährtin absichert) welche auch unserer Mehrfamilienhaus inkl. der selbstgenutzten und vermieteten Einheiten abdeckt. Sie stellt damit eine Gebäudehaftpflichtversicherung mit allen Leistungen dar und deckt sogar den Unterirdischen Öltank ab. Wenn ich eine Gebäudehaftpflicht und eine Öltankversicherung abschließe, so sind diese ja (nach meinem Verständis) umlagefähig. Eine private Haftpflichtversicherung jedoch nicht. Wie ist das jedoch wenn diese Teile durch meine private Haftpflicht explizit mit abgedeckt werden und ich diese auch aus genau diesen Gründen gewählt habe?

    Ich habe bereits meine Versicherung angerufen und mich erkundigt ob mir die genannten Teilbereiche seperat ausgewiesen werden können. Dies ist aber leider nicht möglich.


    Nun weiss ich nicht wie ich damit verfahren soll. Und selbst wenn ich sie umlegen kann, weiss ich nicht zu welchem Teil.

    Ich befürchte aber bereits das dies dann einfach eine Gute Versicherung ist, aber auf das umlegen bezogen einfach Pech ist.


    Was meint Ihr dazu?


    Vielen Dank schonmal!


    Gruß
    Anon

  • Eigentlich muss dir die Versicherung die Trennung angeben können - es sei denn, es handelt sich um ein Spezialprodukt und nicht um eine Zusammensetzung mehrerer Einzelversicherungen. Dann dürftest du Pech haben, denn einen nachweisbaren Aufteilungsmaßstab hast du dann nicht.

  • Sehe ich wie Nesciens. Die Versicherung kann definitiv die Trennung angeben...ggfs. per EMail vom Berater einfordern.


    Ansonsten lass die Versicherung umdeklarieren auf "Gebäudehaftpflichtversicherung", und der Einschluss der Eigentümer wird nicht explizit ausgewiesen.

    Dann teilst Du nach Wohnflächen den Jahresbetrag auf und legst anteilig um.


    Geht das auch nicht, hast Du wohl Pech gehabt... :dash: zumindest für ein Jahr.

  • Na ja - mit dem Umdeklarieren wäre ich vorsichtig! Da die Versicherungen regelmäßig geprüft werden (von Wirtschaftsprüfern und dem Finanzamt), könnte man so etwas als leichtfertige Steuerverkürzung ansehen. Eine private Versicherung, die ein anderes Risiko mit einschließt, ist etwas anderes als eine gewerbliche. Wenn die Versicherung nicht aufteilt (was sie begründen müsste), würde ich an einen Wechsel im Folgejahr denken un ihr das auch sagen! Dann geht meistens auf einmal sehr viel.