Hallo Zusammen,
ich habe ein großes Problem mit den Steuerklassen und habe bereits mit meinem alten Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit und einer Bekannten, die mal bei Finanzamt gearbeitet hat gesprochen. Ich habe jeweils andere antworten bekommen und wollte hier mal nachfragen.
Situation:
Ich bin zum 31.12.2020 aus meinem vorherigen Arbeitsverhältnis ausgeschieden (Ablauf befristeter Vertrag). Ich hatte dann auch ALG 1 beantragt und auch bewilligt bekommen (Antrag mit Steuerklasse 1). Bis dahin alle OK. Ich bin bis heute bei der Arbeitsagentur mit Bezug ALG 1 gemeldet.
Dann habe ich jetzt zum Ende des Januars 2021 noch eine einmalige überraschende Zahlung von Tantiemen (Erfolgsbeteiligung für das Jahr 2020) bekommen. Die Sozialversicherungsabgaben wurden dem Jahr 2020 zugeordnet (Abrechnung weist Steuerklasse I aus), die Einkommenssteuer dem Jahr 2021 (Abrechnung weist Steuerklasse VI aus).
Ich habe dann dort angerufen und die Dame aus der Personalabteilung meinte, das müsste so sein, da ich ja nicht mehr bei denen arbeiten würde. Sie meinte nur, ich könnte mir das ja in der Steuererklärung zurückholen.
Meine Bekannte vom Finanzamt meinte, dass Ihrer Meinung nach auch für die Tantiemen Steuerklasse I gelten müsste, da die Arbeitsagentur ja kein neuer Arbeitgeber sei. Die Agentur für Arbeit hatte übrigens keine Ahnung.
Wer hat hier recht? Welche Steuerklasse ist korrekt? Und falls Steuerklasse I korrekt ist, muss ich das dann bei Arbeitgeber nachträglich ändern lassen und die müssen es nochmal korrekt abrechnen? Und dann müsste ich das ja auch noch der Arbeitsagentur zukommen lassen. Die Höhe des Geldes würde sich ja auch zusätzlich auch auf die Höhe des Arbeitslosengeldes auswirken.
Vielen Dank im Voraus.