Nachzahlung Tantiemen alter AG, Einordnung in Steuerklasse VI, Arbeitslosengeld 1

  • Hallo Zusammen,


    ich habe ein großes Problem mit den Steuerklassen und habe bereits mit meinem alten Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit und einer Bekannten, die mal bei Finanzamt gearbeitet hat gesprochen. Ich habe jeweils andere antworten bekommen und wollte hier mal nachfragen.


    Situation:

    Ich bin zum 31.12.2020 aus meinem vorherigen Arbeitsverhältnis ausgeschieden (Ablauf befristeter Vertrag). Ich hatte dann auch ALG 1 beantragt und auch bewilligt bekommen (Antrag mit Steuerklasse 1). Bis dahin alle OK. Ich bin bis heute bei der Arbeitsagentur mit Bezug ALG 1 gemeldet.


    Dann habe ich jetzt zum Ende des Januars 2021 noch eine einmalige überraschende Zahlung von Tantiemen (Erfolgsbeteiligung für das Jahr 2020) bekommen. Die Sozialversicherungsabgaben wurden dem Jahr 2020 zugeordnet (Abrechnung weist Steuerklasse I aus), die Einkommenssteuer dem Jahr 2021 (Abrechnung weist Steuerklasse VI aus).

    Ich habe dann dort angerufen und die Dame aus der Personalabteilung meinte, das müsste so sein, da ich ja nicht mehr bei denen arbeiten würde. Sie meinte nur, ich könnte mir das ja in der Steuererklärung zurückholen.

    Meine Bekannte vom Finanzamt meinte, dass Ihrer Meinung nach auch für die Tantiemen Steuerklasse I gelten müsste, da die Arbeitsagentur ja kein neuer Arbeitgeber sei. Die Agentur für Arbeit hatte übrigens keine Ahnung.


    Wer hat hier recht? Welche Steuerklasse ist korrekt? Und falls Steuerklasse I korrekt ist, muss ich das dann bei Arbeitgeber nachträglich ändern lassen und die müssen es nochmal korrekt abrechnen? Und dann müsste ich das ja auch noch der Arbeitsagentur zukommen lassen. Die Höhe des Geldes würde sich ja auch zusätzlich auch auf die Höhe des Arbeitslosengeldes auswirken.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Da sollte doch die Überprüfung der ElStAM-Daten weiterhelfen. Es kann nämlich durchaus sein, dass du durch die Bundesanstalt für Arbeit gemeldet wurdest und damit der Abruf der ElStAM-Daten (früher Lohnsteuerkarte) für den Arbeitgeber Klasse 6 ausweist als zweiten Arbeitgeber.

    Das musst du mit deinem Finanzamt klären - dann kann das Merkmal Steuerklasse geändert werden und die Abrechnung vom früheren AG korrigiert werden.

  • Da sollte doch die Überprüfung der ElStAM-Daten weiterhelfen. Es kann nämlich durchaus sein, dass du durch die Bundesanstalt für Arbeit gemeldet wurdest und damit der Abruf der ElStAM-Daten (früher Lohnsteuerkarte) für den Arbeitgeber Klasse 6 ausweist als zweiten Arbeitgeber.

    Das musst du mit deinem Finanzamt klären - dann kann das Merkmal Steuerklasse geändert werden und die Abrechnung vom früheren AG korrigiert werden.

    Danke für die schnelle Rückmeldung.


    Ich habe jetzt beim Finanzamt angerufen und die meinten: Eigentlich ist Steuerklasse 1 richtig. Aber da der AG mich schon zum Ende des Jahres 2020 abgemeldet hatte, musste er jetzt 6 nehmen. Ich würde die zuviel gezahlten Steuern in der Steuererklärung für 2020 zurückbekommen.


    Schon merkwürdig finde ich aber, dass die Sozialversicherungen noch dem Zeitraum 2020 zugeordnet werden und die Steuern 2021...

    • Offizieller Beitrag

    Schon merkwürdig finde ich aber, dass die Sozialversicherungen noch dem Zeitraum 2020 zugeordnet werden und die Steuern 2021..

    Für die Sozialversicherung gelten natürlich andere gesetzliche (Sonder-)Regelungen als für die Einkommensteuer, deren Erhebungsform u.a. die Lohnsteuer ist.

  • Schon merkwürdig finde ich aber, dass die Sozialversicherungen noch dem Zeitraum 2020 zugeordnet werden und die Steuern 2021..

    Für die Sozialversicherung gelten natürlich andere gesetzliche (Sonder-)Regelungen als für die Einkommensteuer, deren Erhebungsform u.a. die Lohnsteuer ist.

    Ok, dann wäre das also korrekt abgelaufen.

  • Ich hätte noch eine Frage: Die Dame beim Finanzamt meinte ich könnte das in der Steuererklärung 2020 zurückfordern. Meinte sie vielleicht eher die Steuererklärung für 2021? Da ist das Geld ja zugeflossen und die Steuern wurden abgezogen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hätte noch eine Frage: Die Dame beim Finanzamt meinte ich könnte das in der Steuererklärung 2020 zurückfordern. Meinte sie vielleicht eher die Steuererklärung für 2021? Da ist das Geld ja zugeflossen und die Steuern wurden abgezogen.

    Wird sie gemeint haben. Keine Ahnung allerdings, wie das elstermäßig mit der Sozialversicherung zutreffend abläuft.

  • Ich hätte noch eine Frage: Die Dame beim Finanzamt meinte ich könnte das in der Steuererklärung 2020 zurückfordern. Meinte sie vielleicht eher die Steuererklärung für 2021? Da ist das Geld ja zugeflossen und die Steuern wurden abgezogen.

    Wird sie gemeint haben. Keine Ahnung allerdings, wie das elstermäßig mit der Sozialversicherung zutreffend abläuft.

    Ja, da graut mir auch schon vor der Eingabe in Wiso.