Hausgeldabrechnung Hausgeldvorauszahlungen offene Posten

  • Hallo zusammen,


    ich habe Offene-Posten für Hausgeld und Rücklagen erstellt (über den Assistenten).

    Nun habe ich alle Aus und Einnahmen für den Januar und Februar in den Ein- und Ausgaben verbucht und anschließend mir die Hausgeldabrechnung in der Voraussicht erstellt.


    Meine Frage ist: Wieso erscheint in der Abrechnung nicht, das für die restlichen 8 Monate noch keine Hausgeldvorauszahlungen erfolgt ist bzw. fehlt?


    Vielen Dank vorab :)


    Grüße

  • Eine Abrechnung ist immer das "Ist", nicht das "Soll".


    Ich denke, dass es daran liegen wird. Ansonsten einmal in die "wirtschaftlichen Auswertungen der Umlagezahlungen" gucken, da wird aufgeführt, was Dir bei der Abrechnung fehlt.

  • Man könnte es ja auch so betrachten, dass die Hausgeldvorauszahlungen zu dem Zeitpunkt nicht mehr "im Voraus gezahlt werden können". Sondern jetzt gibt es eine Abrechnung und spätestens jetzt muss der Betrag gezahlt werden. Es sei denn, ich habe das, was Du machst nicht richtig verstanden.


    Ansonsten, wenn Du tatsächlich 2020 abrechnen willst, ist im Grunde genommen auch alles gelaufen, also auch alle Zahlungen. Demzufolge kann nichts mehr offen sein. Und es kommt bei Dir im Beispiel auch eine Nachzahlung heraus.

  • Man könnte es ja auch so betrachten, dass die Hausgeldvorauszahlungen zu dem Zeitpunkt nicht mehr "im Voraus gezahlt werden können". Sondern jetzt gibt es eine Abrechnung und spätestens jetzt muss der Betrag gezahlt werden. Es sei denn, ich habe das, was Du machst nicht richtig verstanden.

    Genau so meine ich es :)

  • Eine Abrechnung ist immer das "Ist", nicht das "Soll".


    Ich denke, dass es daran liegen wird. Ansonsten einmal in die "wirtschaftlichen Auswertungen der Umlagezahlungen" gucken, da wird aufgeführt, was Dir bei der Abrechnung fehlt.

    Diese Aussage ist gewagt.

    Die Jahresabrechnung einer WEG ist eine gemischte Abrechnung zwischen

    IST-Kosten des Abrechnungsjahres und
    SOLL-Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplans.

    Das Ergebnis ist die Abrechnungsspitze.

    Dem gegenüber stellt man noch das Eigentümersaldo, dass sich aus der Differenz zwischen SOLL-Vorauszahlungen und IST-Zahlungen ergibt.

    Beispiel:


    Gesamtkosten 1.000,00 EUR
    SOLL-VZ gem. WP1.200,00 EUR
    Abrechnungsspitze-200,00 EURGuthaben zugunsten des Eigentümers
    Eigentümersaldo 100,00 EURhat wohl einen Monat vergessen zu zahlen
    Abrechnungsergebnis-100,00 EURRestguthaben nach Verrechnung des Saldos

    Beschlussgegenstand ist die Abrechnungsspitze. Diese muss dann auch ins Eigentümerkonto ins Soll gestellt werden zur Einforderung (oder Auszahlung)

    Das Saldo und Abrechnungsergebnis, dass sich ja laufend ändern kann mit jeder Eigentümerzahlung, er kann ja schließlich einen Tag vor der Versammlung noch schnell auf die OPs des Abrechnungsjahres zahlen, hat nur informativen Charakter.

    Die IST-Zahlungen darf man nicht den Kosten gegenüberstellen. Nur die SOLL-Zahlungen nach Wirtschaftsplan. Siehe § 28 (2) WEG.

    Ich hoffe, damit geholfen zu haben.