Arbeitszimmer für Gewerbe - Betriebsausgaben ohne Umsatzsteuer?

  • Hallo, dies ist mein erster Post und ich bitte um Nachsicht, falls ich etwas falsch mache oder dumme Fragen stelle.

    Es geht um die Betriebsausgaben für mein Gewerbe, im Rahmen der EÜR für die Einkommensteuererklärung. In einer gemieteten Wohnung unterhalte ich ein Arbeitszimmer. Dies ist m.W. in voller Höhe absetzbar. Da es sich aber in unserer Familienwohnung befindet, weist der Mietvertrag keine Umsatzsteuer aus, da es ja kein gewerblicher Mietvertrag ist. In den Umsatzsteuervoranmeldungen jeden Monat hatte ich es immer brutto angegeben und keine Umsatzsteuer angegeben, also auch nicht dadurch den zu zahlenden Vorsteuerbetrag auf Erlöse gemindert.


    Die Betriebsausgaben im WISO Steuersparbuch werden aber ja grundsätzlich netto angegeben ohne Umsatz-/MwSt. Die gezahlte Umsatzsteuer wird dann irgendwo anders eingetragen. Wie halte ich es da mit den anteiligen Kosten für den gewerblich genutzten Raum? Gebe ich ihn quasi "brutto für netto" ein oder sollte ich dort händisch eine fiktive Umsatzsteuer herausrechnen? Mir schiene das falsch. Vielleicht weiß jemand eine Antwort darauf. Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Dies ist m.W. in voller Höhe absetzbar.

    Das kommt darauf an und kann, mangels entsprechender Infos nur von Dir selber beurteilt werden.


    Da es sich aber in unserer Familienwohnung befindet, weist der Mietvertrag keine Umsatzsteuer aus, da es ja kein gewerblicher Mietvertrag ist. In den Umsatzsteuervoranmeldungen jeden Monat hatte ich es immer brutto angegeben und keine Umsatzsteuer angegeben, also auch nicht dadurch den zu zahlenden Vorsteuerbetrag auf Erlöse gemindert.

    Die haben in der USt-VA und in der USt-JE dann gar nichts zu suchen. Ansonsten verstehe ich den letzten Teil des zweiten Satzes nicht.


    Wie halte ich es da mit den anteiligen Kosten für den gewerblich genutzten Raum? Gebe ich ihn quasi "brutto für netto" ein oder sollte ich dort händisch eine fiktive Umsatzsteuer herausrechnen?

    Da gibt es nichts "fiktiv" herauszurechnen. Entweder Kosten sind mit Vorsteuer belastet oder sie sind es nicht. Im Übrigen sollte man bei Fragen zur Programmbedienung auch immer bereinigte Screens anhängen, damit ein potentieller Hilfesteller überhaupt weiß, wo Du Dich im Programm bewegst.


    Und bitte die Nutzungsbestimmungen des Forums beachten und auch nicht unterschiedliche Fragen in einem Thread unterbringen, da ansonsten die erweiterte Forumssuche kaum noch sinnvolle Ergebnisse liefern könnte.


    Du solltest mal dringend über die Inanspruchnahme einer steuerlichen Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe nachdenken.

  • OK: Mein Arbeitszimmer ist in voller Höhe absetzbar. Das weiß ich. Warum brauche ich einen Screenshot? Es geht um die Betriebsausgaben der EÜR, genauer "Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen". Mir schien es ausreichend klar formuliert, worum es geht. Es ging auch erkennbar nicht um mehrere Fragen, wie du unterstellst, sondern um die eine: Trage ich die anteilige Miete quasi brutto ein, da der Mietvertrag keine Umsatzsteuer ausweist - obwohl ebi anderen Ausgaben, bei denen die USt jeweils ausgewiesen ist, der NEttobetrag eingesetzt wird? Vielleicht weiß das jemand und kann es beantworten.


    P.S. Einen Steuerberater habe ich jahrelang genutzt, einschließlich Erst- und sogar Zweitberatung :) Leider hat das Büro so oft etwas zu meinen Ungunsten verpeilt, dass ich es nun lieber selber mache, aber in einzelnen Fragen mitunter nicht weiter weiß. In meiner Welt ist ein Forum für so etwas da, das funktioniert sogar ohne Herren auf hohen Rössern.