***edit:
Bitte nicht themenfremde Beiträge anhängen, daher wurde der Beitrag abgetrennt und als eigenes Thema eröffnet.***
Wenn wir schon bei der Umsatzsteuer sind. Ich bin zufälligerweise auf diesen Beitrag von Haufe gestoßen und bin etwas irritiert.
(https://www.haufe.de/finance/s…-von-ebay_190_501878.html)
In Bezug auf die eBay Rechnung heißt es dort:
„Bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung ist – ebenso wie bei Anwendung
der Differenzbesteuerung und bei Privatpersonen als Veräußerer - kein Vorsteuerabzug gegeben.“
Ich wende die Differenzbesteuerung an und gehe davon aus das ich außer auf die zu wiederverkaufenden Wareneinkäufe, bei allen übrigen Betriebsausgaben normal die Vorsteuer ziehen darf, ebenso der ebay Rechnung. Ist das ein Fehler seitens des Autor oder verstehe ich etwas falsch?
Vielen Dank und beste Grüße