Differenzenzbesteuerung mit Vorsteuerabzug?

  • ***edit:
    Bitte nicht themenfremde Beiträge anhängen, daher wurde der Beitrag abgetrennt und als eigenes Thema eröffnet.***

    Wenn wir schon bei der Umsatzsteuer sind. Ich bin zufälligerweise auf diesen Beitrag von Haufe gestoßen und bin etwas irritiert.

    (https://www.haufe.de/finance/s…-von-ebay_190_501878.html)


    In Bezug auf die eBay Rechnung heißt es dort:


    „Bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung ist – ebenso wie bei Anwendung

    der Differenzbesteuerung und bei Privatpersonen als Veräußerer - kein Vorsteuerabzug gegeben.“


    Ich wende die Differenzbesteuerung an und gehe davon aus das ich außer auf die zu wiederverkaufenden Wareneinkäufe, bei allen übrigen Betriebsausgaben normal die Vorsteuer ziehen darf, ebenso der ebay Rechnung. Ist das ein Fehler seitens des Autor oder verstehe ich etwas falsch?


    Vielen Dank und beste Grüße

  • Ganz klar darf man alle Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen diese beim Vorsteuerabzug berücksichtigen. Bei ebay gibt es auch überhaupt keine Einstellmöglichkeiten für Differenzbesteuerung, da wird nur unterschieden Mehrwertsteuer befreit oder nicht befreit

  • Bei ebay gibt es auch überhaupt keine Einstellmöglichkeiten für Differenzbesteuerung, da wird nur unterschieden Mehrwertsteuer befreit oder nicht befreit

    Was hätte das aber mit dem Vorsteuerabzug der ebay Monatsrechnung zu tun?



    Und dann hab ich noch ein Problem das die ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht Cent genau mit dem Bruttobetrag übereinstimmt....


    Gesamtbetrag aktuelle Rechnung
    USt in Höhe von 16%
    USt in Höhe von 19%
    Gesamt Steuerpflichtiger Betrag
    €891,23
    -€0,36
    €143,08
    €748,51


    Das müssten lt. meiner Nachrechnung 142,30€ USt ... sind also 0,78 Cent zuviel... wie kommt sowas zu Stande, ist die Rechnung fehlerhaft?

  • Waren, die differenzbesteuert werden, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug, weil ja nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Was du vorschlägst, wäre Umsatzsteuerbetrug! Differenzbesteuerung und ebay vergleichen, hinkt gewaltig.

    Sieh dir doch einmal die Bestimmungen für die Differenzbesteuerung etwas genauer an.

  • Waren, die differenzbesteuert werden, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug, weil ja nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Was du vorschlägst, wäre Umsatzsteuerbetrug! Differenzbesteuerung und ebay vergleichen, hinkt gewaltig.

    Sieh dir doch einmal die Bestimmungen für die Differenzbesteuerung etwas genauer an.

    Danke, aber lese Dir doch meine Fragestellung noch mal genauer durch.... Geht hier nicht um die Handelswaren sondern um die sonstigen Betriebsausgaben.



    "...Ich wende die Differenzbesteuerung an und gehe davon aus das ich außer auf die zu wiederverkaufenden Wareneinkäufe, bei allen übrigen Betriebsausgaben normal die Vorsteuer ziehen darf, ebenso der ebay Rechnung..."

  • Waren, die differenzbesteuert werden, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug, weil ja nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Was du vorschlägst, wäre Umsatzsteuerbetrug! Differenzbesteuerung und ebay vergleichen, hinkt gewaltig.

    Sieh dir doch einmal die Bestimmungen für die Differenzbesteuerung etwas genauer an.

    Das stimmt so nicht, wenn ich diff besteuerte Waren verkaufe, kann ich trotzdem Rechnungen die ich sonst bezahle beim Vorsteuerabzug geltend machen

  • Als Ergänzung dass Differenzbesteuerung keine Bevorzugung ist, sondern eine Gleichstellung


    Ein Händler verkauft einen Neuwagen für 10000 den er für 8000 eingekauft hat, er darf bei Neuwaren keine

    Diff Besteuerung anwenden.

    8000 * 19% = 1520

    10000 * 19% = 1900


    Er führt beim Verkauf 1900Euro MWst ab, macht aber beim Einkauf 1520Euro Vorsteuer geltend. Die Differenz ist 380Euro die anfällt.


    Ein Gebrauchtwagenhändler kauft ein gebrauchtes Auto für 8000 ohne ausweisbare MWst von Privat und verkauft es wieder für 10000 ebenfalls ohne ausgewiesene MwSt als Differnzbesteurt.


    (10000-8000) *19% ergibt 380Euro Steuer.....

  • er darf bei Neuwaren keine

    Diff Besteuerung anwenden

    Als Ergänzung dazu: Man kann durchaus Neuwaren differenzbesteuert weiterverkaufen, sie dürfen nur nicht mit einer Rechnung inkl. Mehrwertsteuerausweis eingekauft worden sein. Das gibt es durchaus, wenn z.B. eine Privatperson neu verpackte Socken verkauft, welche ein unnützes Weihnachtsgeschenk gewesen sind. ;(