Hallo,
ich möchte unter "Aufwendungen haushaltsnahe Dienstleistungen" die Kosten für die Fensterreinigung angeben. Der Dienstleister ist Kleinunternehmer, der auf der Rechnung vermerkt hat, dass gemäß §19(1)UStG keine Umsatzsteuer enthalten ist oder ausgewiesen wird.
Muss ich nun bei der Einkommenssteuererklärung den Betrag, den ich laut Rechnung überwiesen habe, als "netto" oder als "brutto" eingeben? Ich kann in der Eingabemaske den Steuersatz nicht auf 0% verändern.
Vielen Dank für die Antwort.