Absetzbarkeit von Corona Masken und Desinfektion

  • Vielerorts im Internet wird diskutiert, ob Corona-Masken oder Desinfektion absetzbar sei. Dies sei derzeit noch nicht geklärt.

    Als selbstständiger Unternehmer der Masken und Desinfektion teils im Fall von Kundenbesuchen, Geschäftsterminen angeschafft hat fände ich plausibel, dies wie z.B. bei Telefon / Internetnutzng anteilig anzurechnen.
    Wie handhabt ihr dies?

  • Wo ist das Problem? Betriebsbedarf? Nachweis für den betrieblichen Bedarf (Termine mit Kunden, Pflicht am Arbeitsplatz etc.). Solange man dies nicht übertreibt, müsste eine Glaubhaftmachung beim Finanzamt ja möglich sein. Man sollte nur darauf achten, dass man den Bedarf für Samstage, Sonntage, Feiertage und Urlaubstage als rein privat veranlasst außen vor lässt).

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist das Problem? Betriebsbedarf? Nachweis für den betrieblichen Bedarf (Termine mit Kunden, Pflicht am Arbeitsplatz etc.). Solange man dies nicht übertreibt, müsste eine Glaubhaftmachung beim Finanzamt ja möglich sein. Man sollte nur darauf achten, dass man den Bedarf für Samstage, Sonntage, Feiertage und Urlaubstage als rein privat veranlasst außen vor lässt).

    Da wäre ich mit einen Ratschlag aktuell aber noch sehr vorsichtig. Und da haben eben derzeit meines Wissens nach nur Arbeitgeber einen Betriebsausgabenabzug, die ihren Mitarbeitern diese zur Verfügung stellen. Alle anderen Konstellationen sind ungeklärt und man sollte da eher vorsichtig mit dem Ansatz sein, weil die Tragepflicht eben jeden Bürger trifft, von Groß bis Klein und von Jung bis Alt. Gleiches für Desinfektion etc. .


    Also die Pressveröffentlichungen im Auge haben.