zweiwohnungssteuer

  • Hallo,


    meine Tochter hat Ihren Hauptwohnsitz in Jena, wo sie studiert. Ihr Nebenwohnsitz befindet sich in Erfurt = elterliche Wohnung.


    Ab 1.9 erhebt Erfurt eine Zweitwohnsitzsteuer. Da meine Tochter wirtschaftlich unselbständig ist und kein eigenes Einkommen hat, erhebt sich für mich die Frage, ob es überhaupt rechtens ist, von Ihr eine Zweitwohnsitzsteuer zu verlangen ? (das Zweitwohnsitzsteuergesetz sieht diesen Fall nicht vor)


    Welche steuerlichen Nachteile ergeben sich, wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz (elterliche Wohnung) abmelden
    würde ?


    Mit freundlichen Grüßen


    Joachim Lehmann

  • Hallo Joachim,
    bisher hatte m.E. nur Berlin die Zweitwohnungssteuer.
    Lesen Sie sich das Gesetz, welches ab 01.09.03 gelten soll, bitte genau durch, ob Ihre Tochter als wirtschaftlich Unselbständige auch davon betroffen ist, oder nicht.
    In Berlin ist es jede Zweitwohnung, die besteuert wird, unabhängig von den Einkünften.


    Wenn Ihre Tochter ihre Zweitwohnung abmeldet, kann sie - falls sie eine eigene ESt- Erklärung anfertigt - keine doppelte Haushaltführung mehr geltend machen und somit auch alle dazugehörigen Aufwendungen.
    Was spricht dagegen, wenn der Hauptwohnsitz in Erfurt ist und die Zweitwohnung in Jena - so entstehen keine Nachteile aus steuerlicher Sicht.

  • Danke für die Information. Jena erhebt leider auch eine Zweitwohnungssteuer. Deswegen hat Sie vor einem halben Jahr Hauptwohnsitz dorthin verlegt.


    Ich befürchte Auswirkungen auf Kindergeld, Baukindergeld oder Kinderfreibetrag, falls Sie Ihren Nebenwohnsitz in Erfurt abmeldet.


    Mit freundlichen Grüßen
    Joachim Lehmann

  • Der Bezug von Kindergeld ist von den Einkünften Ihrer Tochter abhängig (7188 €).
    Die Anrechnung der Kinderfreibeträge ist von Ihrem (und Ihrer Frau) Einkommen abhängig.
    Wenn Ihre Tochter bei der Antragstellung z.B. auf Eigenheimzulage zu Ihrem Haushalt gehörte, wird auch weiterhin nach neuester Rechtsprechung Baukindergeld für den begünstigten Zeitraum gewährt.