Hallo,
meine Tochter hat Ihren Hauptwohnsitz in Jena, wo sie studiert. Ihr Nebenwohnsitz befindet sich in Erfurt = elterliche Wohnung.
Ab 1.9 erhebt Erfurt eine Zweitwohnsitzsteuer. Da meine Tochter wirtschaftlich unselbständig ist und kein eigenes Einkommen hat, erhebt sich für mich die Frage, ob es überhaupt rechtens ist, von Ihr eine Zweitwohnsitzsteuer zu verlangen ? (das Zweitwohnsitzsteuergesetz sieht diesen Fall nicht vor)
Welche steuerlichen Nachteile ergeben sich, wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz (elterliche Wohnung) abmelden
würde ?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lehmann