Überbrückungsgeld - wie veranschlagen?

  • Für meine Vorsteueranmeldung muss ich unter anderem auch mein Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt angeben.
    Es wird zwar nicht für die USt berechnet aber irgendwie doch als Einkommen gezählt. Soviel glaube ich verstanden zu haben.
    Aber wie genau muß ich es buchen? Über welches Sach-Konto?
    Ich verwende WISO-Sprbuch 2003!


    Danke im Voraus für jede Hilfe,
    Hermann

  • Hallo Hermann,
    Überbrückungsgeld ist eine Lohnersatzleistung und gehört in die ESt- Erklärung - Einnahmen als AN (Anlage N).
    Die EÜR ist ein anderer Bestandteil der ESt.
    Zum Schluß, werden beide Einkünfte in der ESt- Erklärung miteinander verrechnet.