Sabbatical vorzeitiger Abbruch

  • Hallo Zusammen,


    Ich frage mich, wie ich das in Wiso Sparbuch 2020 für 2019 richtig eintrage.

    Sabbatical wurde vorzeitig abgebrochen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Deshalb musste ein knapper tausender in 2019 zurückgezahlt werden. Eine zweite Lohnsteuerbescheinigung wurde daraufhin erteilt.

    Im Internet konnte ich bereits finden, dass dies deshalb passiert, weil dann das Sabbatical Stundenkonto mit Lohnsteuer belastet wird.

    Der Hinweis auf dem Schrieb vom Arbeitgeber lautet, dass die Rückerstattung der Lohnsteuer nur über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann.


    Wo trage ich denn die Rückzahlung an den Arbeitgeber nun richtig in Wiso ein?

  • Du gibst die Lohnsteuerbescheinigung ganz normal ein. Am Ende der Steuererklärung wird dann gerechnet, ob du eine Rückzahlung der über die Lohnabrechnung ausgewiesenen Lohnsteuer erwarten kannst. Die Lohnsteuer ist immer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die erst nach Eingabe aller relevanten Daten ermittelt werden kann.

    Da spielen auch Lohnersatzleistungen, sonstige Einkünfte (Vermietung und Verpachtung, nebenberufliche Tätigkeiten, weitere Lohnsteuerbescheinigungen), die Höhe der Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und anderes eine Rolle.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Sabbatical vorzeigier Abbruch“ zu „Sabbatical vorzeitiger Abbruch“ geändert.
  • Neida, vielen Dank für Deine Nachricht. Ich bin steuerlich nicht unbewandert und mir ist deshalb inhaltlich klar, was die Lohnsteuer ist und wie das alles funktioniert. Bei vorzeitigem Abbruch des Sabbaticals wird ein Teil des bisher begünstigten Lohns nachversteuert mit Lohnsteuer. Die ausgelöste Rückzahlung an den Arbeitgeber stellen dann m.E. sogenannte "negative Einkünfte" dar. Insofern würde ich diese negativen Einkünfte auch gerne in Wiso eintragen. Nachzulesen im Haufe Kommentar:


    "Steht der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Arbeitslohns nicht mehr in einem Dienstverhältnis zu dem Arbeitgeber, der die Überzahlung geleistet hat, ist eine Rückabwicklung der Überzahlung nicht möglich. Der Arbeitnehmer kann die Rückzahlung entweder durch Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahme steuermindernd oder im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren in Form eines Freibetrags geltend machen. Für den Arbeitgeber ergibt sich keine Änderung."


    Die Frage, die sich mir stellt ist: Wo trage ich bei Wiso diese Rückzahlung ein?

    • Offizieller Beitrag

    Die ausgelöste Rückzahlung an den Arbeitgeber stellen dann m.E. sogenannte "negative Einkünfte" dar.

    Wieso das denn? Du musst dem AG doch nur die Lohnsteuer etc., die er in Deinem Namen abführt, erstatten. Der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn der Höhe nach ist davon doch gänzlich unberührt. Und das wird dann eben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung über die zu erteilende Lohnsteuerbescheinigung "abgerechnet". Wie es @neida oben schon beschrieben hat. Lohnsteuerbescheinigung/en eingeben und fertig.

  • Na im Haufe Kommentar steht, dass hier als negative Einkünfte zu erfassen. Ich nehme an, dass der Grund sein wird, dass durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die erst danach erfolgende Rückzahlung, eine Lohnsteueranpassung nicht mehr möglich ist. Jedenfalls steht auf dem Beleg vom ehem Arbeitgeber, dass dieser Beleg bei der Steuer mit eingereicht werden soll, weil ihn das FA haben will. Ich würde mich freuen, wenn nur die beiden LSt Erklärungen abzutippen sind, aber die berücksichtigen m.E. nicht den zurückgezahlten Betrag. Dann würde ja Geld "verloren" gehen!??

    • Offizieller Beitrag

    Jedenfalls steht auf dem Beleg vom ehem Arbeitgeber, dass dieser Beleg bei der Steuer mit eingereicht werden soll, weil ihn das FA haben will. Ich würde mich freuen, wenn nur die beiden LSt Erklärungen abzutippen sind, aber die berücksichtigen m.E. nicht den zurückgezahlten Betrag. Dann würde ja Geld "verloren" gehen!??

    Dir geht doch nichts von Deinem Bruttolohn verloren. Es mindert sich nur das Netto und das interessiert bei der Steuer bzw. der Lohnsteuerbescheinigung gar nicht. Durch die geänderten Verhältnisse wird Dein Brutto nur anders behandelt und es entsteht eine andere Höhe der Lohnsteuer sowie ggf. der Sozialversicherung.

  • Wie wäre es, wenn du dich mit dem Ex-AG in Verbindung setzt und nachfragst, wie diese 1.100 Euro behandelt wurden? Sind das wirklich Gehaltsbestandteile oder wie miwe4 vermutet, die Lohnsteuer?

    • Offizieller Beitrag

    na aber die 1100 Euro mussten doch aktiv zurückgezahlt werden an den Arbeitgeber: per Überweisung

    Selbstverständlich musst etwaige für dich nacherhobene Lohnabzugsbeträge und ggf. Sozialversicherungsbeiträge deinem AG erstatten. Aber deshalb mindert sich dich nicht dein Bruttolohn.


    Wie wäre es, wenn du dich mit dem Ex-AG in Verbindung setzt und nachfragst, wie diese 1.100 Euro behandelt wurden?

    In der Tat. Allerdings sollte sich das eigentlich auch problemlos aus den Abrechnungen erkennen lassen. Dabei erfolgt doch nichts ohne Lohn- und Gehaltsabrechnungen.