Lohnsteuerbescheinigung - Korrektur Besteuerung von Dienstwagen: Keine Eingabe von 0 Tagen möglich

  • Hallo,


    mein Dienstwagen wird vom AG mit der 1%+0,03%/km/Monat Regel besteuert.

    Im Laufe des Jahres 2020 habe ich sowohl meinen Wohnsitz, als auch meinen Dienstwagen gewechselt, sodass durch Home Office jetzt die Situation entstanden ist, dass tatsächlich nach der 0,002%/km Regelung 0 Tage zu versteuern sind.


    Die korrekte Vorgehensweise über die Korrektur der Lohnsteuer habe ich gefunden.

    Leider lässt Wiso Steuer Sparbuch an dieser Stelle keine 0 Tage zu, sondern verlangt mind. die Eingabe von 1 Tag.



    Ist das so korrekt und gewollt oder habe ich hier was übersehen, um die 0 Tage, bzw. 0€ Korrektur zu hinterlegen?


    Vielen Dank!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Lohnsteuerbescheiningung - Korrektur Besteuerung von Dienstwagen: Keine Eingabe von 0 Tagen möglich“ zu „Lohnsteuerbescheinigung - Korrektur Besteuerung von Dienstwagen: Keine Eingabe von 0 Tagen möglich“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    In dem Fall muss doch gar nichts programmunterstützt berechnet werden. Der Korrekturbetrag ist doch durch die insoweit im Bruttoarbeitslohn enthaltenen Beträge für Fahrten Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte bekannt. Also einfach etwas weiter unten bejahen, dass der Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren ist und dies dem FA dann gesondert erläutern sowie natürlich belegen.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Vllt. habe ich mich nicht ganz korrekt ausgedrückt. Es gibt Zeiträume in denen die programmtechnische Berechnung Sinn macht, da ich dort auch Fahrten zur Tätigkeitsstätte hatte (Januar - März).


    Ich habe jetzt als Workaround die Angabe zum Wechsel des Wohnorts ignoriert und als 2 Fahrzeuge abgebildet.

    In dieser Maske lassen sich dann tatsächlich auch 0 Tage als Zeitraum hinterlegen.