PKW KM geldwerter Vorteil / Home Office

  • Hallo zusammen,


    ich bin im Besitz eines Firmenwagens und habe eine Frage bezüglich des PKW KM geldwerten Vorteils.


    Seit April 2020 wurde ich verpflichtet im Home Office zu arbeiten. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurde mir gesagt, dass der Brutto Betrag für den PKW KM geldwerten Vorteil bis Dez. nachträglich in der Steuererklärung vom Brutto Jahresgehalt abgezogen werden soll.


    Die Herleitung bzw. Rechnung soll noch einmal zusätzlich dargestellt werden.


    Gibt es hierzu spezielle Belege die ich heranziehen muss? Ich habe leider keine Ahnung wie ich hier vorgehen muss.


    Vielen Dank im Voraus!


    MfG,

    Christian W.

    • Offizieller Beitrag

    Wie im Forum schon mehrfach gesagt und sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar, gelten die ganz normalen Regelungen und Wahlrechte hinsichtlich Besteuerungsmöglichkeiten. Und jede Software, welche auch immer Du nutzt, wird da sicherlich die Korrekturmöglichkeit zum Arbeitslohn bieten. Für Buhl-Software wurde auch das in diesen Threads ausführlich erläutert.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…rch/&q=corona+firmenwagen

    https://www.buhl.de/wiso-softw…rch/&q=corona+dienstwagen