Hallo, mein Vater wird zuhause durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst gepflegt. Er ist in Pflegegrad 3 eingestuft und erhält Pflegegeld. Das Pflegegeld erhält meine Mutter und verwendet es für verschiedene zusätzliche Aufwendungen.
Zur Entlastung meiner Eltern übernehme ich die Zahlung von Zuzahlungsbeträgen (Eigenanteil) des Pflegedienstes. Ich erhalte keinen Anteil des Pflegegeldes von meinen Eltern.
Kann ich die von meinem Konto abgehenden Zuzahlungsbeträge als außergewöhnliche Aufwendungen geltend machen? Oder muss ich das Pflegegeld, das mir nicht zur Verfügung steht, gegenrechnen?
Danke