Pflege- und Betreuungkosten als außergewöhnliche Belastungen - Pflegegeld einbeziehen?

  • Hallo, mein Vater wird zuhause durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst gepflegt. Er ist in Pflegegrad 3 eingestuft und erhält Pflegegeld. Das Pflegegeld erhält meine Mutter und verwendet es für verschiedene zusätzliche Aufwendungen.


    Zur Entlastung meiner Eltern übernehme ich die Zahlung von Zuzahlungsbeträgen (Eigenanteil) des Pflegedienstes. Ich erhalte keinen Anteil des Pflegegeldes von meinen Eltern.


    Kann ich die von meinem Konto abgehenden Zuzahlungsbeträge als außergewöhnliche Aufwendungen geltend machen? Oder muss ich das Pflegegeld, das mir nicht zur Verfügung steht, gegenrechnen?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Das Pflegegeld erhält meine Mutter und verwendet es für verschiedene zusätzliche Aufwendungen.

    Oder muss ich das Pflegegeld, das mir nicht zur Verfügung steht, gegenrechnen?

    Erst einmal müssen Deine Eltern m.E. das Pflegegeld für die vorgesehenen Zwecke verwenden.


    Ich wäre hier eher beim § 33a Absatz 1 EStG unter Würdigung der eigenen Einkünfte und/oder Bezüge bzw. des Vermögens der Eltern.

  • Für die Steuererklärung 2020 habe ich folgende Frage:


    Kann ich - im Gegensatz zur Steuererklärung 2021 - für meine Ehefrau, die Pflegestufe 2 hat, Pflegegeld und durch eine private Pflegeversicherung Geld erhält, im Rahmen einer Pauschale weitere Kosten geltend machen oder erfolgt eine Anrechnung der erhaltenen Beträge? Wenn ja, wo gebe ich welche Beträge an?

    Heißt es für 2020, bei einem Eintrag bei außergewöhnlichen Belastungen oder den haushaltsnahen Aufwendungen, wenn meine Frau zwar Pflegegeld bei Stufe 2 erhält und auch auch noch Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung, die aber erstmals 2021 (nach-)gezahlt wurden, kann und brauche ich keine Leistungen geltend zu machen oder doch? Die Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung wurden erst 2021 erbracht, können also auch erst bei der Steuer für 2021 berücksichtigt werden?

    Werden Zahlungen in 2020 bezüglich Pflegestufe 2 berücksichtigt und können Pauschbeträge hier angesetzt werden?

    Gruß