Heizkostenabrechnung - Anteil Warmwasserkosten wird gegenüber Vorjahr anders ermittelt

  • Hallo errjot,

    danke für die schnelle Antwort.


    Es werden 4 Wohnungen abgerechnet, die alle jeweils über Kalt- und Warmwasserzähler und Wärmemengenzähler für die Heizung verfügen.

    Der Warmwasserspeicher hat einen eigenen Wärmemengenzähler.


    Brennstoff ist Gas. In der Jahresrechnung wird die verbrauchte Energiemenge in kWh angegeben, hier z.B. für 2018:



    Alle Zählerstände, auch der für die Warmwasserbereitung sind eingetragen, die Gesamtenergie bei den Brennstoffkosten und der Verbrach der Warmwasseraufbereitung bei der Kostenaufteilung.

    Ich habe die alten Programme nicht mehr installiert, so dass ich keine Bilder zeigen kann.


    Seit dem Abrechnungsjahr 2014 wurde im Hausverwalter 201X dann einfach die Energie der Warmwasserzubereitung durch die Gesamtenergie geteilt.

    Hier wieder als Beispiel aus der Abrechnung 2018, wo die Warmwasserbereitung mit 7046,00 kWh und der Gesamtverbrauch mit 33599kWh eingetragen war:



    Diese Berechnung entspricht meiner Ansicht § 9 HeizkostenV.

    Denn wenn ein separater Wärmemengenzähler für die Warmwasserbereitung wie seit 2013 vorgeschrieben vorhanden ist, wird dessen Ablesewert verwendet, eine Berechnung findet nicht statt. Die Faktoren / Quotienten 1,11 und 1,15 haben in der Abrechnung einfach nichts zu suchen!


    Können wir uns darauf verständigen, dass die Faktoren / Quotienten 1,11 und 1,15 nur dann in der Abrechnung erscheinen dürfen, wenn der Einbau eines Wärmemengenzählers für die Warmwasserbereitung einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde und deshalb kein Messwert vorhanden ist?


    Vielen Dank,

    Viele Grüße und einen schönen Abend!

  • Als workaround geht wie von ham in Eintrag #6 beschrieben die Angabe von Fernwärme:

    Das Brennstoffkonto 4500 wird auf Fernwärme in kWh statt Gas in kWh geändert:


    Ich muss allerdings auch den Energieträger mit Fernwärme angeben:



    Dann erfolgt die Abrechnung wieder in Übereinstimmung mit § 9 HeizkostenV ohne die Faktoren/ Quotienten 1,11 und 1,15:


  • Update:

    Was als workaround wirklich zu helfen scheint, ist, die Heizung neu anzulegen.

    Bestehende Heizung im Gebäude löschen und neu anlegen.

    Dann wird der Warmwasseranteil auch bei Energieträger Erdgas wieder richtig ermittelt, also ohne die Faktoren / Quotienten 1,11 oder 1,15:



    Ist es wirklich nur eine Einstellungssache, wenn man eine Gebäudekomponente löschen und wieder neu anlegen muss, um eine gesetzeskonforme Abrechnung zu bekommen?

    Daher ist meine Bitte an das Buhl Team weiterhin, dies zu beheben.

    Vielen Dank!

  • Ist es wirklich nur eine Einstellungssache

    Davon gehe ich aus.


    Man braucht eine Heizung nicht löschen und neu eingeben, denn wenn die genaue Zuordnung erneut u. U. falsch angelegt wurde, dann ist das eine Arbeit, die nicht notwendig ist.

  • Ihr Bemühen, das Ansehen der Buhl Software zu bewahren, ehrt Sie.

    Ich setze gleichwohl auf das Geschick der Programmierer vom Buhl Team.

    Frohe Ostern!

    Na ja, ich bemühe mich NICHT das Ansehen der Software zu bewahren geschweige den Programmierer, denn ich bin Realist, ich sehe es technisch und darum auch meine Vermutungen.


    Ebenfalls frohe Ostern