Ohne jegliche Infos zum Sachverhalt würde ich jetzt mal ins Blaue raten, mit dem FA über alles zu reden. Und Anfang 2020 muss ja auch nicht gleichbedeutend mit 31.12.2019, 24:00 Uhr sein.
Zumal hier möglicherweise von einer Schlussbilanz abgesehen werden kann in Absprache mit dem Finanzamt, die sonst bei Auflösung einer Personengesellschaft zwingend wäre.
Zumal hier möglicherweise von einer Schlussbilanz abgesehen werden kann in Absprache mit dem Finanzamt, die sonst bei Auflösung einer Personengesellschaft zwingend wäre.
Aber doch nicht bei einer GbR mit privater Vermietung § 21 EStG.