Grunderwerbsteuer als Erbbauverpflichteter / Grundstückseigentümer absetzen

  • Guten Tag,

    ich habe in 2020 ein Grundstück im Erbbaurecht gekauft, auf dem bereits ein Haus von Verwanden steht. Nach meinem Verständnis bin ich also der Erbbauverpflichtete, meine Verwandten die Erbbauberechtigten.

    Meine Frage: Kann ich die Grunderwerbssteuer als Werbungskosten absetzen?

    Und wenn ja, kann ich sie wohl nur einmalig im Jahr der Anschaffung angeben, da ein Grundstück nicht abgeschrieben werden kann


    Viele Grüße & vielen Dank für einen Hinweis

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage: Kann ich die Grunderwerbssteuer als Werbungskosten absetzen?

    M.E. nein.


    Den Rest solltest Du mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe klären. So ein Gespräch hätte dann eigentlich üblicherweise schon vor dem Abschluss entsprechender Verträge erfolgen sollen. Dem Forum ist in jedem Fall eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.

  • Nach meinem Verständnis bin ich also der Erbbauverpflichtete, meine Verwandten die Erbbauberechtigten.

    Erbbauverpflichteter ist der Eigentümer von Grund und Boden - wer das ist, kann man aus deinen Informationen nicht entnehmen. Du wärst der Erbbauberechtigte. Das vorweg - nur wenn deine Verwandten die Eigentümer des Grund und Bodens sein sollten, wäre deine Annahme korrekt.

    Meine Frage: Kann ich die Grunderwerbssteuer als Werbungskosten absetzen?

    Grunderwerbsteuer (mit einem "s"!) gehört zu den Anschaffungskosten. Und um irgend etwas steuerlich als Werbungskosten absetzen zu können, müssen Einnahmen erzielt werden - das gehört nämlich zusammen. Ohne Einnahmen keine Werbungskosten.

    • Offizieller Beitrag

    Erbbauverpflichteter ist der Eigentümer von Grund und Boden - wer das ist, kann man aus deinen Informationen nicht entnehmen.

    Eigentlich doch schon. Genau von diesem Erbbauverpflichteten hat er das Objekt Grundstück/Objekt erworben und ist in dessen Rechtsstellung eingetreten. Deshalb ja meine Antwort:

    M.E. nein.


    Den Rest solltest Du mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe klären. So ein Gespräch hätte dann eigentlich üblicherweise schon vor dem Abschluss entsprechender Verträge erfolgen sollen. Dem Forum ist in jedem Fall eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.

    siehe auch Überschrift:

    Zitat

    als Erbbauverpflichteter / Grundstückseigentümer

  • ich habe in 2020 ein Grundstück im Erbbaurecht gekauft, auf dem bereits ein Haus von Verwanden steht


    Genau von diesem Erbbauverpflichteten hat er das Objekt Grundstück/Objekt erworben

    Das heisst aber doch nicht, dass der Erbbauverpflichtete die Verwandten sind, die auf dem Grundstück schon ein Haus haben!

    meine Verwandten die Erbbauberechtigten.

    das ist so aus dem Sachverhalt nicht erkennbar und deshalb meine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Das heisst aber doch nicht, dass der Erbbauverpflichtete die Verwandten sind, die auf dem Grundstück schon ein Haus haben!

    Sage ich doch auch nicht, denn sie sind offensichtlich die Erbbauberechtigten.


    Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteter) = @8fairplay8

    Erbbauberechtigte = "meine Verwandten die Erbbauberechtigten"

  • Nach meinem Verständnis bin ich also der Erbbauverpflichtete, meine Verwandten die Erbbauberechtigten.

    Sehe ich nicht als definitive Aussage, dass von den Verwandten erworben wurde, wenn vom eigenen Verständnis die Rede ist

  • Vielen Dank für eure Kommentare zu meinem Anliegen. Falls dies wichtig für die Antwort ist, gerne noch folgende Konkretisierung: meinen Verwandten gehört das Haus seit den 60er Jahren und sie haben schon immer Erbpacht an Dritte gezahlt. Nun habe ich das Grundstück im Erbbaurecht von diesen Dritten erworben, weil meine Frau das Haus in einigen Jahren erben wird. Insofern habe ich auch Einnahmen, denn die Erbpacht zahlen meine Verwandten nun an mich und ich bin auch entsprechend im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen.