Guten Tag,
ich habe in 2020 ein Grundstück im Erbbaurecht gekauft, auf dem bereits ein Haus von Verwanden steht. Nach meinem Verständnis bin ich also der Erbbauverpflichtete, meine Verwandten die Erbbauberechtigten.
Meine Frage: Kann ich die Grunderwerbssteuer als Werbungskosten absetzen?
Und wenn ja, kann ich sie wohl nur einmalig im Jahr der Anschaffung angeben, da ein Grundstück nicht abgeschrieben werden kann
Viele Grüße & vielen Dank für einen Hinweis