Übungsleiter+Ehrenamt: Sparbuch generiert eine EÜR, Finanzamt möchte zwei

  • Hallo,


    meine Frau ist nebenberuflich ehrenamtlich bei der Ärztekammer engagiert und bekommt dort Aufwandsentschädigungen.

    Da sie in verschiedene Ausschüsse berufen ist, die sich nach den jeweiligen Tätigkeiten trennen lassen (z.B. Erstellung von Prüfungsaufgaben, Beisitz bei Prüfungen, ...) haben wir voriges Jahr erstmalig beide Pauschalen in Anspruch genommen. Sprich Einnahmen und Ausgaben nach Tätigkeit getrennt und dann unter "Übungsleiter" als auch "Ehrenamt" aufgeteilt eingetragen. (Steuer Sparbuch sagt dazu "Handelt es sich um unterschiedliche Tätigkeiten, so werden die Steuerbefreiungen jeweils gewährt. Tragen Sie dann bitte zur Erläuterung im Feld "Art der Tätigkeit / Bezeichnung" mehrere unterschiedliche Tätigkeiten ein.". Das hatten wir dort auch kenntlich gemacht)


    Allerdings hatte das Finanzamt zunächst die eine Pauschale gestrichen und erst nach Einspruch gewährt. Allerdings mit dem Hinweis, dass wir zukünftig für Ehrenamt und Übungsleiter jeweils eine EÜR Anlage abgeben sollen.


    Tatsächlich sehe ich jetzt, dass das Steuer Sparbuch im Vorjahr die schön auf beide Tätigkeiten aufgeteilten Einnahmen am Ende in einer gemeinsamen Anlage EÜR verwurstet hatte. Von der penibel vorgenommenen Aufteilung keine Spur mehr...

    Was müssen wir im Steuer Sparbuch einstellen, damit gemäß des Wunsches des Finanzamtes bei der anstehenden Steuererklärung 2020 am Ende zwei getrennte EÜR-Anlagen herauskommen?

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings mit dem Hinweis, dass wir zukünftig für Ehrenamt und Übungsleiter jeweils eine EÜR Anlage abgeben sollen.

    Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?


    Was müssen wir im Steuer Sparbuch einstellen, damit gemäß des Wunsches des Finanzamtes bei der anstehenden Steuererklärung 2020 am Ende zwei getrennte EÜR-Anlagen herauskommen?

    Da gibt es nichts einzustellen.


    Wenn die Einnahmen im Rahmen des Unternehmens erzielt werden, dann ist m.E. eine EÜR ok. Falls die Anlage zur EÜR nicht auch an das FA geht, müsst Du mal in Deinen Unterlagen prüfen, kann man auf den Umstand immer noch im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung hinweisen.


    Ansonsten bleiben nur die Erstellung vereinfachter "normaler" EÜRs, in denen man die Betriebsausgaben eben mit der entsprechenden gesetzlichen Vorschrift bezeichnet.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Übungsleiter+Ehrenamt: Sparbuch generiert eine EÜR, Finanzamt möchte zwei?!?“ zu „Übungsleiter+Ehrenamt: Sparbuch generiert eine EÜR, Finanzamt möchte zwei“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Die haben keine Gesetzesgrundlage angegeben. Nur die Bitte, künftig je Tätigkeit eine Anlage EÜR einzureichen gefolgt von ca, 80 Ausrufezeichen. 😲

    Dann würde ich das mal telefonisch klären.

    Wenn die Einnahmen im Rahmen des Unternehmens erzielt werden, dann ist m.E. eine EÜR ok. Falls die Anlage zur EÜR nicht auch an das FA geht, müsst Du mal in Deinen Unterlagen prüfen, kann man auf den Umstand immer noch im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung hinweisen.


    Eine Auflösung hier im Thread wäre schön.

  • Wenn die Einnahmen im Rahmen des Unternehmens erzielt werden, dann ist m.E. eine EÜR ok. Falls die Anlage zur EÜR nicht auch an das FA geht, müsst Du mal in Deinen Unterlagen prüfen, kann man auf den Umstand immer noch im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung hinweisen.

    Die Anlage EÜR ging offenbar ans Finanzamt, ich hatte mir bei der Abgabe die Ausführung für die eigenen Unterlagen ausgedruckt. Dort ist die Anlage enthalten.


    Das Steuer Sparbuch lässt im Abschnitt "Nebenberufliche Tätigkeit - Übungsleiterm, Ehrenamt" aber auch nur Angaben zu einem Betrieb zu. Für meine Frau reicht das zwar (zumindest wenn die eine EÜR tatsächlich ausreicht). Aber falls jemand hypothetisch Übungsleiter im Sportverein und parallel ehrenamtlich bei der Feuerwehr was macht, könnte der derzeit gar nicht zwei Betriebe differenziert angeben, in denen er die zwei Tätigkeiten leistet. Da würde dann auch nur eine EÜR bei rauskommen und das wäre OK?


    Ein stückweit verstehe ich das Finanzamt ja, dass ihnen nicht ausreicht, dass von z.B. 4000 EUR EÜR beide Pauschalen von 2400+720 beantragt werden, wenn für sie gar nicht ersichtlich ist, ob z.B. bei der zweiten Tätigkeit die 720 EUR evtl. gar nicht erreicht wurden und nur die erste Tätigkeit die Pauschale weit übertrifft...

    • Offizieller Beitrag

    Ein stückweit verstehe ich das Finanzamt ja, dass ihnen nicht ausreicht, dass von z.B. 4000 EUR EÜR beide Pauschalen von 2400+720 beantragt werden, wenn für sie gar nicht ersichtlich ist, ob z.B. bei der zweiten Tätigkeit die 720 EUR evtl. gar nicht erreicht wurden und nur die erste Tätigkeit die Pauschale weit übertrifft...

    Aber in der EÜR stehen ja die für den Veranlagungszeitraum maßgeblich summierten (Höchst-)Beträge. Und die kennt man ja.


    Deshalb habe ich ja gefragt:

    Falls die Anlage zur EÜR nicht auch an das FA geht, müsst Du mal in Deinen Unterlagen prüfen, kann man auf den Umstand immer noch im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung hinweisen.

    Und nach meinem Testversand geht die gesonderte Aufstellung zur Anlage EÜR, die Du in den Formularen sehen kannst, eben nicht mit dem ELSTER-Versand an das FA. Also musst Du die mit angekündigtem gesonderten Begleitschreiben nachreichen oder aber entsprechende Ausführungen in den ergänzenden Angaben tätigen. Dann hat auch das FA die genaue Kenntnis der Grunde und der Berechnungsgrundlagen im Einzelnen.


    Deshalb:

    Dann würde ich das mal telefonisch klären.

    Eine Auflösung hier im Thread wäre schön.


  • Danke, wir werden mal nachfragen beim FA und ggf. hier berichten.


    Wie genau komme ich eigentlich zu der Ansicht aus dem ersten Screenshot?


    Letztes Jahr hatten wir im Ausdruck von der Abgabe tatsächlich eine sehr ähnliche Seite mit der Aufteilung der Summen und Steuerfreianteile auf § 3 Nr. 26 EStG und 3 Nr. 26a EStG. Allerdings war das nicht in den Aufstellungen zu Anlage EÜR sondern in den Aufstellungen zu Anlage S enthalten. Bei der Anlage EÜR hat das Steuer Sparbuch letztes Jahr keine vergleichbare (bzw. gar keine) Aufstellung mit angefügt. Aber vielleicht wurde das für die 2021er Version ja verändert und landet nun in den Aufstellungen zu EÜR... Sobald ich weiß, wie ich das vorm Absenden kontrollieren kann, prüfe ich das mal.

    • Offizieller Beitrag

    Wie genau komme ich eigentlich zu der Ansicht aus dem ersten Screenshot?

    Kannst Du im Screenshot oben links selber sehen. Ist unter den Formularen einzusehen.

  • Kannst Du im Screenshot oben links selber sehen. Ist unter den Formularen einzusehen.

    Ja, aber bei mir steht links nichts von Formularen. Da gibt es "Steuererklärung vorbereiten", "Daten erfassen" und so weiter mit jeweils diversen Unterpunkten aber eben nicht "Formulare".

    Laut der Titelzeile aus dem Screenshot muss ich offenbar erst in die "Voransicht" gelangen. Den Weg dahin habe ich aber noch nicht gefunden. Naja, werde ich hoffentlich irgendwann entdecken...



    Nachtrag: Jetzt habe ichs gefunden. Man muss dazu erst den ELSTER Button anklicken. Naja, wieder was gelernt...

    Dort gibt es jetzt tatsächlich Aufstellungen zu EÜR. Sogar detailliert mit allen einzelnen Einnahmen und aufgeteilt nach Tätigkeit. Das würde ja vermutlich reichen... Woran erkenne ich, ob die dann auch so mit rausgehen an das Finanzamt?

    • Offizieller Beitrag

    .. Woran erkenne ich, ob die dann auch so mit rausgehen an das Finanzamt?

    Bei den abgegebenen Unterlagen. Aber wird nicht bei den FA-Sachen dabei sein, da vom ELSTER-Modul der Finanzverwaltung so nicht vorgesehen. Deshalb ja mein obiger Hinweis:

    Und nach meinem Testversand geht die gesonderte Aufstellung zur Anlage EÜR, die Du in den Formularen sehen kannst, eben nicht mit dem ELSTER-Versand an das FA. Also musst Du die mit angekündigtem gesonderten Begleitschreiben nachreichen oder aber entsprechende Ausführungen in den ergänzenden Angaben tätigen. Dann hat auch das FA die genaue Kenntnis der Grunde und der Berechnungsgrundlagen im Einzelnen.

  • OK, vielen Dank, dann weiß ich jetzt erstmal bescheid und frage nach ob ihnen eine gemeinsame EÜR mit dieser zusätzlichen detaillierten Aufstellung so reichen würde.


    Bei der papierlosen Abgabe hat man ja leider keine "abgegebenen Unterlagen" in der Hand und man sieht dabei ja m.W. leider nicht wirklich, was genau ans FA über die Leitung rausging. Ich habe zwar immer die zwei Dokumente für die eigenen Unterlagen mit ausgedruckt, aber da steht auch nicht klar dran "Das hier ging in genau dieser Form zum Finanzamt" sondern nur, dass das ein Ausdruck für die eigenen Unterlagen ist (den man demnach nicht selbst dort hinschicken soll/braucht)...

    • Offizieller Beitrag

    Bei der papierlosen Abgabe hat man ja leider keine "abgegebenen Unterlagen" in der Hand und man sieht dabei ja m.W. leider nicht wirklich, was genau ans FA über die Leitung rausging.

    Doch, das siehst Du an den verschiedenen PDFs, die nach dem Versand gespeichert werden bzw. Dir zum Speichern angeboten werden.


    Deshalb eben die Info in den ergänzenden Angaben, in die Du ggf. auch Zahlen, Gründe und gesetzliche Regelungen kurz anreißen kannst.

  • hier die gewünschte Rückmeldung:

    Wir haben dem FA vorgeschlagen, das über die separate Übermittlung der erzeugten EÜR-Aufstellung per Post zu adressieren. Laut FA ist das so für sie akzeptabel.


    Vielen Dank!