Hallo,
meine Frau ist nebenberuflich ehrenamtlich bei der Ärztekammer engagiert und bekommt dort Aufwandsentschädigungen.
Da sie in verschiedene Ausschüsse berufen ist, die sich nach den jeweiligen Tätigkeiten trennen lassen (z.B. Erstellung von Prüfungsaufgaben, Beisitz bei Prüfungen, ...) haben wir voriges Jahr erstmalig beide Pauschalen in Anspruch genommen. Sprich Einnahmen und Ausgaben nach Tätigkeit getrennt und dann unter "Übungsleiter" als auch "Ehrenamt" aufgeteilt eingetragen. (Steuer Sparbuch sagt dazu "Handelt es sich um unterschiedliche Tätigkeiten, so werden die Steuerbefreiungen jeweils gewährt. Tragen Sie dann bitte zur Erläuterung im Feld "Art der Tätigkeit / Bezeichnung" mehrere unterschiedliche Tätigkeiten ein.". Das hatten wir dort auch kenntlich gemacht)
Allerdings hatte das Finanzamt zunächst die eine Pauschale gestrichen und erst nach Einspruch gewährt. Allerdings mit dem Hinweis, dass wir zukünftig für Ehrenamt und Übungsleiter jeweils eine EÜR Anlage abgeben sollen.
Tatsächlich sehe ich jetzt, dass das Steuer Sparbuch im Vorjahr die schön auf beide Tätigkeiten aufgeteilten Einnahmen am Ende in einer gemeinsamen Anlage EÜR verwurstet hatte. Von der penibel vorgenommenen Aufteilung keine Spur mehr...
Was müssen wir im Steuer Sparbuch einstellen, damit gemäß des Wunsches des Finanzamtes bei der anstehenden Steuererklärung 2020 am Ende zwei getrennte EÜR-Anlagen herauskommen?