Anlagevermögen (incl. Gutscheinanteil) korrekt erfassen und Buchungen erzeugen

  • Hallo,


    ich habe im Dezember letzten Jahres ein Laptop über eBay gekauft. Der ursprüngliche Preis war 489 €. Ebay hatte zu dieser Zeit eine Aktion und ich habe im Bestellprozess einen Gutschein in Höhe von 44,01€ bekommen. D.h. effektiv habe ich 444,99 € per Paypal bezahlt. Der Händler hat mir eine Rechnung über den ursprünglichen Preis ausgestellt (489€). Auf nachfragen hat der Händler mir mittgeteilt, dass er den vollen Betrag erhalten hat und ebay die 44,01€ übernommen hat.


    Ich bin mir leider nicht sicher wie ich dies nun korrekt verbuche. Ich möchte es einerseits im gleichen Jahr abschreiben (GWG bis 800€) und die "richtige" Vorsteuer verbuchen. Wenn der Gutschein nicht wäre würde ich ein Anlagevermögen über 489€ anlegen und die zwei Buchungen daraus erzeugen. Die sichere Variante wäre vermutlich 444,99 € anzusetzen mit der Konsequenz ggf. zu wenig Vorsteuer geltend zu machen. Eventuell gibt es jemand mit einem ähnlichen Fall. Würde mich über Lösungsvorschläge freuen. Danke.

  • hallo,

    Ich möchte es einerseits im gleichen Jahr abschreiben (GWG bis 800€) und die "richtige" Vorsteuer verbuchen.

    siehst Du, solche Dinge haben nichts mit Programmbedienung zu tun. Sollten also von jemand beantwortet werden der dazu befugt ist.

    Der Händler hat mir eine Rechnung über den ursprünglichen Preis ausgestellt (489€).

    wenn er aber nur 444,89 per PP abzieht muss auf der Rechnung auch der Grund stehen, damit das richtig verbucht werden kann, und nicht telefonisch erfragt werden.

  • Man darf auch nicht mehr aktivieren/in den Aufwand nehmen, als man tatsächlich gezahlt hat. Der Händler kann ja nur seinen Preis in der Rechnung aufnehmen, wenn der Rest von ebay kam. Hier muss ebay einen Nachweis erstellen - aber ebay ist mit Rechnungen und Nachweisen immer etwas nachlässig. Ich kaufe schon lange nicht mehr dort, weil es immer wieder Ärger mit den Rechnungen gab beim Finanzamt.

    Der Nachlass wurde von ebay gewährt, also muss ebay die Gutschrift erstellen.

  • Werde es wohl so handhaben dass ich den niedrigeren Betrag angebe was für die Abschreibung korrekt ist. Dadurch verliere ich zwar die Vorsteuer bin aber auf der sicheren Seite meiner Einschätzung nach. Danke.