Hallo zusammen,
da ich mit meiner erwerbsunfähigen Partnerin zusammen lebe, (GdB 100%) und sie Grundsicherung im Alter bezieht, werde ich Jahr für Jahr heran gezogen. Es werden Leistungen gekürzt, da ich scheinbar zu viel verdiene.
Nun habe ich mich rückwirkend für 2019, (dort waren und wohnten wir bereits zusammen) Mal meine erste Erklärung gemacht und dort nur die Pauschale für Naturalunterhalt geltend gemacht, da ich las dass das FA diese ohne Nachweise anerkennt.
Meine Frage, war das so falsch ? Bzw könnte es hier zu Komplikationen kommen?
Ein paar Eckdaten:
Zust. FA: Bremen Mitte, Ich Alleinverdiener mit monatlicher Anrechnung. Meine Partnerin, fast blind, erwerbsunfähig, bezieht Leistungen nach SGB XIi, worauf meine Gehälter angerechnet werden.