Sind die Voraussetzungen es für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt?

  • Eine neue Frage hätte ich für mein Beispiel:


    Sind die Voraussetzungen es für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt? Oder muss die die Zweitwohnung noch im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes liegen?, (die Entfernung < als 83 km )


    Eckdaten:


    Beschäftigungsort: Ingolstadt


    Hauptwohnsitz : Unterschleißheim bei München


    Zweitwohnung (nicht am Ort der „ersten Tätigkeitsstätte“) : München Hbf ( 200m entfernt).


    Weg zur Arbeit: mit dem Zug ( ICE von München Hbf nach Ingolstadt dauert 40 Minuten; von Unterschleißheim nach Ingolstadt dauert 1:40h).

    • Offizieller Beitrag

    Eckdaten:


    Beschäftigungsort: Ingolstadt


    Hauptwohnsitz : Unterschleißheim bei München


    Zweitwohnung (nicht am Ort der „ersten Tätigkeitsstätte“) : München Hbf ( 200m entfernt).

    Was soll denn bei einer 21km (ca. 1/3) größeren Entfernung eine nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung begründen?

  • Zumal ich (und wahrscheinlich auch der Münchner Finanzbeamte, der die Örtllichkeiten kennt) sich fragt, warum man dann nicht eine Zweitwohnung in Ingolstadt in Bahnhofsnähe mietet. Das riecht doch gerade nach täglicher Fahrt nach Hause vom Bahnhof per S-Bahn nach Unterschleißheim

  • Zusatzinfo:

    von der Zweitwohnung zum Münchner Hauptbahnhof: 2 Min.
    vom Bahnhof in Ingolstadt zur Firma: 12 Min

  • Eckdaten:


    Beschäftigungsort: Ingolstadt


    Hauptwohnsitz : Unterschleißheim bei München


    Zweitwohnung (nicht am Ort der „ersten Tätigkeitsstätte“) : München Hbf ( 200m entfernt).

    Was soll denn bei einer 21km (ca. 1/3) größeren Entfernung eine nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung begründen?

    Die bessere Verbindung vom München Hbf mit dem ICE.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll denn bei einer 21km (ca. 1/3) größeren Entfernung eine nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung begründen?

    Somit m.E. keine ausschließlich berufliche Veranlassung. Wie oben schon gesagt.

  • Dem schließe ich mich an - beruflich veranlasst könnte man eine Zweitwohnung in Ingolstadt ansehen, aber nicht in München (also dort, wo die Erstwohnung ist und nicht am Beschäftigungsort). Zumal ich die Zeitersparnis anzweifle - Unterschleißheim hat eine S-Bahn-Anbindung und kann in weniger als 1 Stunde erreicht werden (laut MVV-App benötigt die S-Bahn zur Zeit bei Schienenersatzverkehr 32 Minuten.