Eine neue Frage hätte ich für mein Beispiel:
Sind die Voraussetzungen es für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt? Oder muss die die Zweitwohnung noch im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes liegen?, (die Entfernung < als 83 km )
Eckdaten:
Beschäftigungsort: Ingolstadt
Hauptwohnsitz : Unterschleißheim bei München
Zweitwohnung (nicht am Ort der „ersten Tätigkeitsstätte“) : München Hbf ( 200m entfernt).
Weg zur Arbeit: mit dem Zug ( ICE von München Hbf nach Ingolstadt dauert 40 Minuten; von Unterschleißheim nach Ingolstadt dauert 1:40h).