Vereinfachungsregelung für kleine PV-Anlagen

  • Hallo zusammen.


    Ich hoffe ich eröffne nicht wieder ein Thema das es hier schon haufenweise gibt oder besser an einem anderen Ort behandelt werden sollt.

    Wenn dem so sei bitte Nachsicht und Fingerspitzengefühl.


    Ich habe gelesen das mit einem Schreiben vom Finanzministerium ein schreiben veröffentlicht wurde das PV-Anlagen bis 10kwP "... grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor"

    (darf man den Link hier rein machen zu dem Schreiben?)


    Das heist für mich als Neuling nun....

    Ich muss keine EUR machen und auch meinen eingespeisten Strom nicht versteuern?


    Ist das soweit richtig? Gibt es dabei nur Vorteile oder auch Nachteile für den Endverbraucher?

    Ich verstehe das so das gerade Leuten wie mir dabei geholfen werden soll bei diesem nicht gerade einfach zu durchschauenden Thema.


    Danke schon mal für die Antworten.


    Schöne Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gelesen das mit einem Schreiben vom Finanzministerium ein schreiben veröffentlicht wurde das PV-Anlagen bis 10kwP "... grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor" (darf man den Link hier rein machen zu dem Schreiben?)

    Muss ja nicht sein. Man kann das entsprechende BMF-Schreiben auch als Anhang einfügen:
    2021-06-02-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken BMF .pdf


    Das heist für mich als Neuling nun....

    Ich muss keine EUR machen und auch meinen eingespeisten Strom nicht versteuern?

    Da steht doch genau drin, was unter welcher Voraussetzung in Betracht kommt. Also einfach das BMF-Schreiben durchlesen.


    Ist das soweit richtig? Gibt es dabei nur Vorteile oder auch Nachteile für den Endverbraucher?

    Ja, ansonsten würde es insoweit ja kein Wahlrecht geben. Und deshalb sollte man als steuerlicher Laie ggf. den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe einholen.


    Das Forum darf in jedem Fall keine steuerliche Beratung leisten, was Dir ja schon einmal mitgeteilt worden ist.

  • Hi Miwe4.


    Danke für deine Antwort...


    Habe ich hier nach einer Beratung gefragt?

    Hast du dir das Forum schon mal durchgeschaut? Soll ich dir hier mal Beiträge verlinken wo wirklich sowas wie eine Beratung stattfindet und sogar auch eine Hilfe gegeben wird? Da ist eine Frage wie meine wirklich harmlos. Besonders erschrocken bin ich als ich da Beiträge von dir gefunden habe...

    Und umso mehr ich das Forum durchblättere umso gekränkter fühle ich mich.


    Sorry die Art und weiße...

    Nicht wollen oder nicht dürfen...


    So far so good.


    Eine Antwort wie:


    "Ja gibt es z.B. in solchen solchen oder solchen Fällen" oder "gib doch mal Suchwort so oder so ein" wäre echt nett gewesen.


    Das ist weit weit entfernt von einer Beratung.

    Schon mal dran gedacht das es auch andere Laien gibt außer mir?



    Als ich mich hier angemeldet habe dachte ich das ist ein Forum in dem einem ein bisschen geholfen wird an die nötigen Infos zu kommen und einem vielleicht auch Artikel (wie das schreiben oben) verständlich erklärt werden...


    Wenn es aber schon eine Steuerberatung ist wenn man einem zusammengefasst in ein paar Sätzen erklärt was in einem Schreiben vom Finanzministerium steht so... Wow!

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich hier nach einer Beratung gefragt?

    Ist das soweit richtig? Gibt es dabei nur Vorteile oder auch Nachteile für den Endverbraucher?

    Genau das ist eine "Beratung". Das Für und Wider eines steuerlichen Wahlrechts.


    Wenn es aber schon eine Steuerberatung ist wenn man einem zusammengefasst in ein paar Sätzen erklärt was in einem Schreiben vom Finanzministerium steht so... Wow!

    Ist es, wie oben auch schon gesagt.


    Soll ich dir hier mal Beiträge verlinken wo wirklich sowas wie eine Beratung stattfindet und sogar auch eine Hilfe gegeben wird?

    Die habe ich Dir auch gegeben, in dem ich Dir das maßgebliche BMF-Anschreiben angehängt habe. Und da steht alles in ziemlich eindeutigem Wortlaut, der für ein BMF-Schreiben schon fast unüblich ist, drin. Man muss es halt nur lesen und das können wir den Nutzern nicht abnehmen. Das müssen wir übrigens auch jedes Mal, bevor wir hier etwas antworten.

  • Hi miwe4.


    Ich versteh schon was du meinst.

    Das schreiben und vieles andere hab ich gelesen.


    Was ich aber eben nicht wirklich ganz verstehe:

    Was ist mit den ganzen anderen Beiträgen hier wo sogar den Benutzern gesagt wird wo was eingetragen werden muss und wo was falsch eingetragen ist.


    Ich finde das einfach unverständlich wie eine Erklärung in knappen Worten zu einem Schreiben eine Steuerberatung ist und wenn man jemand sagt wo der Fehler liegt und wie man es eintragen muss nicht.


    Kannst du mir da folgen?


    Beiträge lesen und schreiben ist halt mal so in einem Forum.

    Oder möchtest du mir mit deinem Hinweis sagen ich soll lieber nix mehr hier einstellen? Wenn dann bitte gerne klar und deutlich...


    Schöne Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Was ich aber eben nicht wirklich ganz verstehe:

    Was ist mit den ganzen anderen Beiträgen hier wo sogar den Benutzern gesagt wird wo was eingetragen werden muss und wo was falsch eingetragen ist.

    Das nennt man Hilfe zur Selbsthilfe bei der Programmbedienung.


    Kannst du mir da folgen?

    Wie Du ja siehst kann ich das durchaus.

  • Hi miwe4.


    Ahh verstehe...


    Dann sehn wir den Beitrag doch einfach mal "nur" dazu gut das Dokument jetzt eventuell auch über den Suchbegriff hier im Forum zu finden ist.


    Werde dann in Zukunft mit Screenshots von der Software um die Ecke kommen weil wenn ich das richtig verstanden habe kann man mir dann ja helfen zur Selbsthilfe!


    Schöne Grüße

  • Ich muss keine EUR machen und auch meinen eingespeisten Strom nicht versteuern?

    ESt fällt keine mehr an auf die Gewinne aus der PV, aber falls du nicht zur KUR gewechselt bist ist die USt für den eingespeisten Strom abzuführen und auch für den selbstverbrauchten Strom (Thema ueWA).

    Gibt es dabei nur Vorteile oder auch Nachteile für den Endverbraucher?

    Als Unternehmer bist du kein Endverbraucher. Vorteil ist das das bisschen Aufwand für die EÜR entfällt. ESt auf die Gewinne ist bei den meisten in dieser Kategorie sowieso nicht eingefallen daher erlaubt das FA auch zum eigenen Vorteil das es keine Unterlagen mehr prüfen muss wo sowieso keine Steuer entstanden ist. (USt ist anderes Thema). Falls du ab jetzt eine Reparatur haben solltest kannst du diese nicht mehr von der Steuer absetzen um deinen Gewinn zu reduzieren. Das ist aber hypothetisch weil wie oben ausgeführt meist sowieso keine Steuer zu berappen war. Schreibst du durch die Reparatur aber Verluste kannst du die nicht in der ESt als Steuerreduzierung einbringen.

  • Hallo zusammen.


    Die Umsatzsteuer-Vorerklärung kann ich doch mit der WISO Software machen.

    Ich habe aktuell die Steuer-Start Version 21. Kann ich diese auf das Steuerspaarbuch 21 upgraden und dann damit die Erklärungen einreichen?

    Oder brauche ich da eine andere Version oder sogar Jahr 22? Die Upgrademöglichkeit habe ich gesehn...


    Danke für die Hilfe.

  • Also sorry, aber ich verstehe Petzi total. Mir geht es auch so, dass ich hier im Forum bin um Hilfe zu erhlaten und wenn mir möglich auch zu helfe.


    Ich finde es etwas hart wie miwe4 schreibt. Sicher wenn man das tagtäglich macht und sich immer wiederholt, kann es schon nerven alles wider und weider zu erklären.

    Dennoch sitze ich hier und suche seit ca1,5h nach der Lösung wo ich was bei dem Umsatzsteuermodul eingeben kann, da ich keine EüR meh machen muss. Aber ich finde nicht, wo ich jetzt was in der Umsatzsteuererklärung eingeben kann/muss.

  • Hallo zusammen,


    ich betreibe als Selbständiger ein kleines Unternehmen und biete digitale Dienstleistungen und Produkte an. In meinem Onlineshop mit download-Funktion entstehen Rechnungen für Kunden in anderen EU-Ländern. Bei digitalen Dienstleistungen entsteht die Umsatzsteuer am Kundensitz, also mit der dortigen Umsatzsteuer. Die variieren in den einzelnen Ländern von 20% bis 27%. ( Hervorragend, das System in den EU-Ländern! )
    Wegen der Einhaltung der Geringfügigkeit darf ich die Umsatzsteuer für alle Geschäftsvorfälle in Deutschland geltend machen.
    Der eingestellte Kontenrahmen hat aber keine Felder mit den Umsatzsteuern der EU-Länder.
    Auch im Formular des Finanzamtes gibt es keine Felder für diese Angelegenheit.

    Hat jemand eine Lösung?